Aviation Security Independent Validator Kurse 2015 (News)
Datum 20.07.2015
Aufgrund der Zulassung als EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit sind diese gemäß Nr. 11.6.3.5. lit. e) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 1082/2012 verpflichtet, Wiederholungsschulungen zu absolvieren, deren Häufigkeit gewährleistet, dass vorhandene Kompetenzen aufrechterhalten und neue Kompetenzen erworben werden, um Entwicklungen auf dem Gebiet der Luftsicherheit Rechnung zu tragen.
Für als von Deutschland zugelassener EU-Validierungsprüfer bedeutet dies, dass diese weiterhin jährlich an einer solchen Schulung teilzunehmen haben.
2015 bieten die IATA http://www.iata.org/training/courses/Pages/acc3-validator-recurrent-tcgt06.aspx
sowie
DEKRA http://www.dekra-aviation.com/
eine entsprechende Fortbildung an, die in Deutschland als solche anerkannt wird. Genaue Informationen und die Termine können Sie den Homepages entnehmen.
Soweit Sie an einer entsprechenden von einem anderen Mitgliedsstaat anerkannten Weiterbildung teilnehmen bzw. daran teilgenommen haben, werden diese auch in Deutschland anerkannt. Die Nachweise sind dem Luftfahrt-Bundesamt einzureichen.
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