Fortbildung EU-Validierungsprüfer - Aktualisierung (News)
Datum 02.12.2020
Fortbildung - EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit
Aufgrund der Zulassung als EU-Validierungsprüfer für die Luftsicherheit sind diese gemäß Nr. 11.6.3.5. lit. e) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 verpflichtet, Wiederholungsschulungen zu absolvieren, deren Häufigkeit gewährleistet, dass vorhandene Kompetenzen aufrechterhalten und neue Kompetenzen erworben werden, um Entwicklungen auf dem Gebiet der Luftsicherheit Rechnung zu tragen.
Für von Deutschland zugelassene EU-Validierungsprüfer bedeutet dies, dass diese in der Regel jährlich an einer solchen Fortbildung teilzunehmen haben.
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