Beteiligte in Drittstaaten
Durch den EU-Gesetzgeber wurde weitreichende Sicherheitsmaßnahmen für die Beförderung von Fracht- und Postsendungen von Drittländern in die Europäische Union (EU) erlassen. Das System der sicheren Lieferkette innerhalb der EU wurde so auch auf die Abfertigungsprozesse in Drittländern ausgedehnt.
Hierzu gehört im Wesentlichen, dass Luftfahrtunternehmen, die Fracht-und Postsendungen von Drittländern in die EU transportieren wollen, für den jeweiligen Flughafen einer sogenannten ACC3-Benennung bedürfen. Darüber hinaus können sich frachtabfertigende Stellen in einem Drittland als reglementierte Beauftragte (RA3) oder bekannte Versender (KC3) benennen lassen, wenn sie Teil der sicheren Lieferkette eines ACC3 sind oder werden wollen.