Luftfahrt-Bundesamt

Muster-Sicherheitsprogramm

Eine Anleitung zur Erstellung eines ACC3 Sicherheitsprogramm finden Sie als Download hier.

Das Sicherheitsprogramm des ACC3 muss gemäß Anlage 6-G der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 entweder für jeden Drittstaaten-Flughafen separat oder als allgemeines Dokument mit etwaigen Besonderheiten für die namentlich zu nennenden Drittstaaten-Flughäfen folgende Angaben enthalten:

  1. Beschreibung der Maßnahmen für Luftfracht und Luftpost,
  2. Annahmeverfahren,
  3. Rahmen und Kriterien für reglementierte Beauftragte,
  4. Rahmen und Kriterien für bekannte Versender,
  5. Rahmen und Kriterien für geschäftliche Versender,
  6. Kontrollstandard,
  7. Ort der Kontrollen,
  8. Einzelheiten zur Kontrollausrüstung,
  9. Einzelheiten zum Betreiber oder Dienstleistungsanbieter,
  10. Liste der Ausnahmen von den Sicherheitskontrollen,
  11. Behandlung von Fracht und Post mit hohem Risiko.

Ein Muster-Sicherheitsprogramm erhalten Sie als Download hier.

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