Muster-Sicherheitsprogramm
Eine Anleitung zur Erstellung eines ACC3 Sicherheitsprogramm finden Sie als Download hier.
Das Sicherheitsprogramm des ACC3 muss gemäß Anlage 6-G der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 entweder für jeden Drittstaaten-Flughafen separat oder als allgemeines Dokument mit etwaigen Besonderheiten für die namentlich zu nennenden Drittstaaten-Flughäfen folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung der Maßnahmen für Luftfracht und Luftpost,
- Annahmeverfahren,
- Rahmen und Kriterien für reglementierte Beauftragte,
- Rahmen und Kriterien für bekannte Versender,
- Rahmen und Kriterien für geschäftliche Versender,
- Kontrollstandard,
- Ort der Kontrollen,
- Einzelheiten zur Kontrollausrüstung,
- Einzelheiten zum Betreiber oder Dienstleistungsanbieter,
- Liste der Ausnahmen von den Sicherheitskontrollen,
- Behandlung von Fracht und Post mit hohem Risiko.
Ein Muster-Sicherheitsprogramm erhalten Sie als Download hier.
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