Luftfahrt-Bundesamt

Empfehlungen für ACC3 (8)

Aufgrund der uns zurzeit vorliegenden Erkenntnisse zur Durchführung von EU-Validierungen der Luftsicherheit möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise geben:

Vorbereitung

  • Essentieller Bestandteil der EU-Validierungen der Luftsicherheit ist neben der Vor-Ort-Überprüfung auch die Prüfung des ACC3-Sicherheitsprogramms. Dieses soll die tatsächliche Praxis der jeweiligen Standorte wiedergeben und alle für die Luftfrachtsicherheit relevanten Informationen enthalten.
  • Grundsätzlich sollte das Programm des ACC3 dem Validierungsprüfer bereits im Vorfeld zu der Vor-Ort-Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Fragen, fehlende Angaben etc. können dadurch bis zur Vor-Ort Validierung geklärt werden und weitere Verzögerungen der EU-Validierungen der Luftsicherheit vermieden werden. Zudem lässt sich nur so ein realistischer zeitlicher Rahmen für die Vor-Ort-Überprüfung festlegen.

Durchführung der Vor-Ort-Überprüfung

  • Im Programm des ACC3 sollen die implementierten Prozesse beschrieben werden. Die Vor-Ort-Überprüfung dient primär der Beobachtung ihrer Implementierung.
  • Es ist zu beachten, dass die Aufgabe eines EU-Validierungsprüfers, der für ein Unternehmen eine EU-Validierung der Luftsicherheit durchführen soll, in der Validierung und nicht in der Beratung des Unternehmens liegt.
  • Grundsätzlich sollen EU-Validierungsprüfer so viele Informationen wie möglich sammeln und die entsprechenden Unterlagen dem Validierungsbericht als Anlage beifügen, soweit diese für das Verständnis der Behörde relevant sind. Hierfür sind auch möglichst alle Prozesse detailliert zu beobachten.
  • Sprachliche Barrieren erschweren häufig den Validierungsprozess. Daher sollten dem EU-Validierungsprüfer zusätzlich entsprechende Übersetzungen von verfahrensrelevanten Dokumenten in Englisch oder Deutsch zur Verfügung gestellt werden.

Berichterstellung

  • Es ist bei der zeitlichen Konzeption zu beachten, dass ACC3, deren Benennung am 30.06.2014 abläuft, keine Fracht in die EU einfliegen können. Entscheidend für eine über dieses Datum hinausgehende Benennung ist auch, ob der Validierungsbericht durch die Behörde akzeptiert wird und entsprechende Änderungen in der Datenbank vorgenommen wurden. Daher sollten die Berichte so früh wie möglich eingereicht werden.

  • Wir weisen Sie darauf hin, dass die Beantwortung einer Frage der Checkliste mit „NEIN“ oder Fehler im Programm nicht zwingend auch ein negatives Gesamtergebnis zur Folge haben müssen.

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