Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeines aus dem Bereich Tranporteure

Gemäß § 9a des Luftsicherheitsgesetzes lässt die Luftsicherheitsbehörde Transporteure nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zu. Die Zulassung ist für längstens fünf Jahre gültig.

Das Luftfahrt-Bundesamt ist die zuständige Behörde für die Zulassung von Transporteuren.

Um als Transporteur sicherheitskontrollierter Luftfracht/Luftpost tätig werden zu können, muss ein Unternehmen bestimmte personelle, bauliche und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen einhalten, die auch in einem Sicherheitsprogramm zu beschreiben sind.

Im Rahmen des Antragsverfahrens überprüft das Luftfahrt-Bundesamt das Vorhandensein der o. g. Sicherheitsmaßnahmen und entscheidet auf dieser Grundlage über den Antrag.

Behördlich zugelassene Transporteure werden zudem durch das Luftfahrt-Bundesamt überwacht. Diese Überwachung dient der Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen während der Tätigkeitsausübung.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S 4
38144 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-6490
Di. - Fr.: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Fax: +49 531 2355-6499
E-Mail: transporteure@lba.de

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