Luftfahrt-Bundesamt

Zulassungsverfahren

Am 04. März 2017 ist das erste Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in Kraft getreten (BGBl 2017, I Seite 298). Als Folge werden Transporteure sicherer Luftfracht/-post behördlich zugelassen. Mit dieser Zulassung werden die Sicherheitsstandards in der sicheren Lieferkette für Luftfracht/-post weiter vereinheitlicht und der Schutz des zivilen Luftverkehrs nachhaltig gestärkt.

Ablauf des Zulassungsverfahrens

Das behördliche Zulassungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Transporteur-Sicherheitsprogramms durch den Antragssteller. Im Luftfahrt-Bundesamt werden Ihre eingereichten Dokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder ungültig sein, erhalten Sie eine entsprechende Nachforderung.

Liegen die für die Zulassung erforderlichen Dokumente vollständig vor, werden Beschäftigte des Luftfahrt-Bundesamtes Ihren Betriebsstandort vor Ort prüfen. Das Ergebnis der Validierung wird dem Unternehmen im Abschlussgespräch mitgeteilt. Werden keine Beanstandungen festgestellt, wird zeitnah die Zulassung als Transporteur sicherer Luftfracht/-post erteilt. Andernfalls müssen Sie zunächst die festgestellten Beanstandungen beheben, bevor die Zulassung erfolgen kann.

Gültigkeit der Zulassung

Die Zulassung als Transporteur sicherer Luftfracht/-post ist längstens fünf Jahre gültig. Eine wiederholende Zulassung kann beim Luftfahrt-Bundesamt vor Ablauf des Zulassungszeitraums beantragt werden. Um eine rechtzeitige wiederholende Zulassung zu gewährleisten, sollten Sie mindestens vier Monate vor Ablauf einen Antrag auf wiederholende Zulassung stellen.

Publizität der Zulassung

Das Luftfahrt-Bundesamt veröffentlicht auf seiner Homepage eine Liste der behördlich zugelassenen Transporteure.

Hinweise

Um eine zeitnahe Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt zu ermöglichen, empfehlen wir allen Antragsstellern, die vollständigen Antragsunterlagen an das E-Mail-Postfach transporteure@lba.de zu senden. Bitte beachten Sie, dass ein derart an das Luftfahrt-Bundesamt übermittelter Antrag nur dann rechtsgültig ist, wenn er die Unterschrift des Antragsstellers erkennen lässt (Vorname und Nachname). Um die Zustellbarkeit zu gewährleisten, sollte der Antrag mit den erforderlichen Anlagen im PDF-Format übermittelt werden.

Weitere Informationen zur behördlichen Zulassung als Transporteur sicherer Luftfracht/-post erhalten Sie in den FAQ, unter der E-Mail-Adresse: transporteure@lba.de oder unter der Hotline +49 531 2355-0.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S 4
38144 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-6490
Di. - Fr.: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Fax: +49 531 2355-6499
E-Mail: transporteure@lba.de

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