Luftfahrt-Bundesamt

Luftfrachtersatzverkehr Großbritannien (News)

Aus gegebenem Anlass möchten wir über folgende Regelung informieren, welche die Europäische Kommission für den Luftfrachtersatzverkehr aus Großbritannien in die Europäische Union getroffen hat:

Kontrollierte Luftfracht, die als Luftfrachtersatzverkehr aus Großbritannien an Flughäfen in der Europäischen Union befördert wird, ist ab sofort als "sicher" anzusehen und vor dem Weiterflug nicht erneut zu kontrollieren.

Weiterführende Informationen:

Das Vereinigte Königreich wurde in Anlage 6-Fi des Anhangs der Verordnung (EU) 2015/1998 aufgeführt. Aufgrund dieser Liste werden Luftfracht und Luftpost, die gemäß der sicheren Lieferkette des Vereinigten Königreichs gesichert wurden, von der Europäischen Union anerkannt. Dies gilt in Bezug auf:

(a) Fracht und Post, die auf dem Luftweg im Rahmen von Transit- und Umsteigevorgängen auf EU-Flughäfen ankommen, und 

(b) die Beförderung von kontrollierter Luftfracht und -post auf dem Landweg, die an einem EU-Flughafen zur Verladung in ein Luftfahrzeug angeliefert wird, sofern sie mit demselben Luftfrachtbrief gemäß dem Modell des Luftfrachtersatzverkehrs befördert wird, und

(c) sichere Fracht und Post, die von im Vereinigten Königreich zugelassenen reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern zugestellt werden, sofern der empfangende reglementierte Beauftragte der EU oder das Luftfahrtunternehmen am Flughafen der Union in der Lage sind, den aktiven Status der zustellenden Stelle zu überprüfen, und alle Sicherheitskontrollen gemäß Nummer 6.3.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 durchgeführt werden.

Die Überprüfung des aktiven Status der zustellenden Stelle muss anhand der UK Database on Supply Chain Security oder anderer, durch die UK Civil Aviation Authority genehmigte, Überprüfungsmethoden erfolgen (https://www.caa.co.uk/Commercial-industry/Security/Compliance/Regulated-Agents/).

 

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