Störung der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette (News)
Datum 10.07.2018
Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Regelungen der Ziffer 6.3.2 des Durchführungsbeschluss C (2015) 8005 hin. Diese Regelungen gelten auch bei einem Ausfall der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette. Solange die notwendigen Validierungen nicht stattgefunden haben, ist eine sichere Abfertigung, ohne weitere Kontrollen gemäß der Ziffer 6.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, nicht möglich.
Da es bisher keine länger anhaltenden Störungen gab, ist kein Backup-System installiert.
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