Luftfahrt-Bundesamt

Web-Seminare im Zuständigkeitsbereich des Refera­tes S 2 des Luftfahrt-Bundesamtes

7. Änderung vom 29.12.2021

Die Befristung der Nutzung von Webseminaren für die bereits festgelegten Personengruppen ist aufgehoben, die Nutzung ist nunmehr dauerhaft möglich.

Definition Web-Seminar

Ein Web-Seminar ist ein online stattfindendes Seminar. Dieser Kurs im Web, bei dem Fragen zu Präsentationen o. ä. live gestellt und beantwortet werden, startet zu einer festgelegten Zeit in Echtzeit und wird z. B. via VoIP (Voice over Internet Protocol) übertragen.

Schulungen und Fortbildungen, die mittels Web-Seminar durchgeführt werden dürfen sowie zu beachtende Besonderheiten

  • Schulung und Fortbildung gemäß Ziffer 11.2.3.6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998:
    • Erstschulung (unter Covid-19 Pandemie): Die praktische Einweisung im Zusammenhang mit der Erstschulung ist schnellstmöglich, derzeit jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Schulungsende nachzuholen. Ein Einsatz des Personals kann erst erfolgen, wenn die erforderliche praktische Einweisung auf dem jeweiligen Luftfahrzeugmuster erfolgreich absolviert wurde.
    • Fortbildung (unter Covid-19 Pandemie): Die praktische Einweisung im Zusammenhang mit der Fortbildung ist schnellstmöglich, derzeit jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Fortbildungsende nachzuholen. Die Tätigkeiten dürfen ungeachtet der noch ausstehenden praktischen Einweisung weiter auf dem jeweiligen Luftfahrzeugmuster ausgeübt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die­jenigen Personen, die ihre Tätigkeit über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht ausgeübt haben (Ziffer 11.4.3). Dieser Personenkreis darf seine Tätigkeit erst nach er­folgter praktischer Einweisung im Rahmen der Fortbildung wieder ausüben.
    • Der Zeitraum der Gültigkeit der Schulung beginnt mit dem Ende der theoretischen Schulung.
    • Die Frist von 3 Monaten entspricht der, auch bei Präsenzschulungen derzeit angewandten, Ausnahmeregelung aufgrund von gesonderten Covid-19-Regelungen. Über eine Rückkehr zu dem regulären 6-Wochen-Zeitraum wird zu gegebener Zeit gesondert informiert.
  • Schulungen gemäß den Ziffern 11.2.3.7 bis 11.2.3.10 sowie 11.2.6 und 11.2.7
  • Schulungen gemäß den Ziffern 11.2.4 und 11.2.5: Zusätzlich zur Durchführung der gesamten Schulung als Web-Seminar dürfen auch genehmigte Teil-WBT (Web Based Trainings) verwendet werden, wenn der obligato­rische praktische Anteil ebenfalls als Web-Seminar durchgeführt wird.
  • Fortbildungen für die Ziffer 11.2.5 i. V. m. Ziffer 11.4.3
  • Fortbildungen für die Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 i. V. m. Ziffer 11.4.3: Der praktische Anteil der Fortbildung kann nicht mittels Web-Seminar vermittelt werden.
  • Fortbildungsunterweisungen für Ausbilderinnen und Ausbilder gemäß § 2 Abs. 3 Luft­sicherheits-Schulungsverord­nung i. V. m. Ziffer 11.5.2: Die inhaltliche Anerkennung des Fortbildungspro­gramms muss weiterhin mindestens 6 Wochen vor dem ersten geplanten Termin beantragt werden.
  • Separate Fortbildungen der Sicherheitskultur im Umfang von 1 Unterrichtseinheit / 3 Unterrichtseinheiten

Schulungen, die nicht als Web-Seminar durchgeführt wer­den dürfen

Schulungen gemäß den Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.5 des Anhangs der Durchführungsverord­nung (EU) 2015/1998.

Mindestvoraussetzungen für die Durchführung von Web-Seminaren

Neben technischen Anforderungen werden nachstehend auch weitere Mindestvorausset­zungen für Web-Seminare gefordert:

Technische Anforderungen:

  • Teilnehmende und Vortragende müssen über eine bestehende Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät verfügen, welches mit Kamera (Webcam), Headset/ Mikrofon und Lautsprechern ausgestattet ist.
  • Es darf kein Smartphone/Handy als internetfähiges Endgerät verwendet werden, da die Darstellungsgröße auf dem Display nicht ausreicht, um dem Web-Seminar gut folgen zu können.
  • Eine beidseitige Kommunikation zwischen Vortragendem und Teilnehmendem muss mög­lich sein; auch Teilnehmenden müssen Sprechrechte zugeteilt werden.
  • Es muss eine Chat-Funktion eingerichtet werden, damit die Teilnehmenden bei tech­ni­schen Störungen ihre Probleme mitteilen können.
  • Die Teilnehmenden müssen während des Seminars namentlich erkennbar sein, d. h. eine Benennung mit Teilnehmer 1, Teilnehmer 2 etc. ist nicht ausreichend.
  • Die Vortragenden müssen während des gesamten Seminars vor der Kamera präsent sein; werden Präsentationen gezeigt, kann der gesamte Bildschirm für die Präsenta­tion freigegeben werden.
  • Teilnehmende müssen live am Web-Seminar teilnehmen (in Echtzeit, kein Web-Semi­nar on-demand).
  • Das Hochladen von Dateien muss möglich sein, um diese den Teilnehmenden zu zei­gen (z. B. Pdf-Dokumente, PowerPoint-Präsentationen).
  • Übertragung der mündlichen Erläuterungen des Vortragenden zu dem am Bildschirm Gezeigten z. B. via VoIP (Voice over Internet Protocol).
  • Die Teilnehmenden müssen die Kamera das ganze Web-Seminar über eingeschaltet las­sen.

Identitäts- und ZÜP-Überprüfung sowie berechtigtes Interesse

  • Das berechtigte Interesse zur Teilnahme an der Luftsicherheitsschu­lung bzw. -fortbil­dung muss vor Web-Seminar-Beginn festgestellt werden
  • Die Web-Seminar-Teilnahme an einem öffentlichen Ort, z. B. einem Internet-Café, ist auf­grund fehlenden berechtigten Interesses außenstehender Personen unzulässig.
  • Überprüfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Vorfeld: Einreichung per Post, Fax, Scan o. ä.; keine Überprüfung via Kamera ausreichend.
  • Identitätsüberprüfung via Kamera vor Beginn der Schulung bzw. Fortbil­dung
  • Die vorstehenden Überprüfungen sind zu dokumentieren und für die Dauer der Gül­tig­keit der Schulung bzw. Fortbildung aufzubewahren.

Lernerfolgskontrollen

  • Sofern für die jeweilige Schulung bzw. Fortbildung eine Lernerfolgskontrolle vorge­schrieben ist, muss diese über geeignete Tools realisiert werden, sodass alle Teil­nehmenden diese alleine durchführen (keine Gruppenarbeit).
  • Die Fragen der jeweiligen Lernerfolgskontrolle dürfen nicht in Form von Zwi­schenfra­gen gestellt werden.
  • Ziffern 11.2.4 und 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998: die Regelungen der jeweiligen Teil-WBT´s bleiben bestehen. Sollte ur­sprünglich der Präsenzteil des Teil-WBT´s mit einer Lernerfolgskontrolle abschließen, ist diese im Web-Seminar mit geeigneten Tools durchzuführen.

Schulungs- und Fortbildungsbescheinigungen

  • Die Schulungs- und Fortbildungsbescheinigungen des Web-Seminars dürfen grundsätzlich nicht automatisch verschickt werden.
  • Für Teil-WBT´s mit Web-Seminar statt Präsenzteil gelten weiterhin die im Teil-WBT beschriebenen Verfahren zu Schulungsbescheinigungen.
  • Bitte beachten Sie bei der Fortbildung der Sicherheitsbeautragten und der Kontrollpersonen das Muster für die Bescheinigung auf unserer Internetseite und verwenden Sie stets das jeweils dort aufgeführte Aktenzeichen.

Zeitliche Vorgaben

  • Die zeitlichen Vorgaben für die jeweilige Schulung bzw. Fortbildung sind einzuhalten.

Mitteilungspflichten

  • Jeder Anbieter und jede Anbieterin von Web-Seminaren im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundes­amtes hat alle Web-Seminar-Termine sowie den durchführenden Ausbilder oder die durchführende Ausbilderin (samt Zertifizierungsnummer) dem Referat S2 möglichst zwei Wochen im Voraus per E-Mail mittels der Excel-Datei „Anmeldung Web-Seminar“ anzuzei­gen. Die Zugangsdaten zu dem Web-Seminar sind der E-Mail beizufügen.
  • Mit der erstmaligen Anzeige des Web-Seminars ist uns Ihre konkrete Ausgestaltung und Um­setzung ent­sprechend der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zur Kennt­nis­nahme vorzu­legen. Hierin geben Sie bitte außerdem das verwendete Programm an. Sollten sich Änderungen in der Ausgestaltung Ihres Web-Seminars ergeben, sind uns diese Änderungen umgehend zur Kenntnisnahme einzureichen.
  • Referat S2 muss Zugang zu jedem Web-Seminar erhalten, um ggf. zu Qualitätskontroll­zwe­cken teilnehmen zu können.

Datenschutz

  • Die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien ist durch die Durchführenden sicherzustel­len.

Wir behalten uns vor, bei Abweichungen von den Mindestvoraussetzungen oder anderweiti­gen Auffälligkeiten unsere generelle Zustimmung zurück zu nehmen.

Empfehlungen für ein Web-Seminar, die nicht zwingend vorgeschrie­ben sind

Das Luftfahrt-Bundesamt empfiehlt zusätzlich zu den Mindestvoraussetzungen folgende Dinge umzusetzen:

  • Zu Gunsten einer besseren Tonqualität sollte ein Headset statt eines Mikrofons ver­wen­det werden.
  • Die Teilnehmerzahl am Web-Seminar sollte auf max. 20 Personen beschränkt wer­den, da­mit alle Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen.
  • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Präsentation, Grafiken und Kamerapräsenz
  • Teilnehmer sollten während des Seminars aktiv eingebunden werden (z. B. durch Um­fragen)
  • Sollten in der ursprünglichen Präsenzschulung oder im Präsenzteil des Teil-WBT Grup­penarbeiten o. ä. vorgesehen sein, können diese ebenfalls mittels Web-Seminar ab­solviert werden. Hierzu kann der Vortragende oder die Vortragende z. B. verschiedene Gruppen eintei­len, die jeweils einen eigenen Chatraum zur Verfügung gestellt bekommen. Der Vor­tra­gende oder die Vortragende muss Zugang zu jedem Chatraum haben, um der Gruppe ggf. Hilfestellung bieten zu können. Nach Beendigung der Gruppenarbeit ist diese allen Web-Seminar-Teil­nehmenden zu präsentieren.
  • Es ist darauf zu achten, dass Teilnehmende das Web-Seminar-Fenster nicht minimie­ren oder vorzeitig schließen

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