Luftfahrt-Bundesamt

Schulung - Allgemeines

Alle im Bereich der Luftsicherheit tätigen Unternehmen müssen ihr Personal nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) schulen.

Luftsicherheitsschulungen können als Präsenzschulungen, als Online-Seminare (frühere Web-Seminare) und als computergestützte Schulungen durchgeführt werden. Am Ende der Schulungen erhalten die Personen, die erfolgreich an der Schulung teilgenommen haben, einen Schulungsnachweis.

Präsenzschulungen und Online-Seminare

Präsenzschulungen und Online-Seminare werden durch dafür zertifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder nach jeweils festgelegten Schulungsinhalten durchgeführt. Die hierfür von den Ausbilderinnen und Ausbildern verwendeten Schulungsprogramme müssen nicht vorab genehmigt werden.

Bei der Durchführung von Online-Seminaren sind jedoch verschiedene Anforderungen und Regelungen zu beachten, die auf der Internetseite Web-Seminare im Zuständigkeitsbereich des Referates S 2 des Luftfahrt-Bundesamtes beschrieben sind.

Computergestützte Schulungen

Computergestützte Schulungsprogramme (WBT/CBT/Lernsoftware) müssen vor ihrer Verwendung genehmigt werden. Diese Genehmigung ist beim Luftfahrt-Bundesamt, Referat S 2, zu beantragen. Weitere Informationen hierzu sind in den nachfolgenden Dokumenten zu finden:

Informationsblatt "Antragsverfahren für computergestützte Schulungsprogramme (WBT/CBT/Lernsoftware) beim Referat S 2 des Luftfahrt-Bundesamtes"
Anlage zum Informationsblatt
Lizenzvereinbarung für computergestützte Schulungsprogramme
Zugangsdaten für computergestützte Schulungsprogramme

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Schulungsnachweise

Jede Person, die an einer Luftsicherheitsschulung teilgenommen und die Lernerfolgskontrolle erfolgreich absolviert hat, erhält einen Schulungsnachweis.

Die Formulare, die für das Ausstellen von Schulungsnachweisen ausschließlich zu verwenden sind, werden von der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (vgl. § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 3 LuftSiSchulV) und dem Luftfahrt-Bundesamt vorgegeben. Inhaltliche Änderungen der Formulare sind nicht zulässig.

Seit dem 1. Februar 2016 enthalten Schulungsnachweise im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes, die von Ausbilderinnen und Ausbildern oder Betreibenden von computergestützten Schulungsprogrammen im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes ausgestellt werden, bestimmte Merkmale zur Erhöhung der Manipulationssicherheit.

Sollte Ihnen ein Schulungsnachweis vorgelegt werden, ist dieser vor dem Einsatz des Personals zu verifizieren. Der Nachweis enthält einen Hinweis, ob entweder eine Verifizierungsmöglichkeit (z. B. online) angeboten wird oder ob nur Originale anerkannt werden sollen. Diese Hinweise sind zu beachten.

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