Luftfahrt-Bundesamt

Fragen zum Thema "Prüfungen für Luftsicherheitskontrollpersonal"

Welche Zertifizierungen gibt es?

Folgende Arten von Kontrollkräften werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert:
- Kontrollkräfte für Personen und mitgeführte Gegenstände
- Kontrollkräfte für Fracht und Post
- Kontrollkräfte für Bordvorräte und Flughafenlieferungen
- Kontrollkräfte für Fahrzeuge
- Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachung und Streifengänge

Wann kann die Prüfung angemeldet werden?

Die Prüfungsanmeldung sollte erfolgen, sobald die anzumeldenden Personen ihre Schulung erfolgreich abgeschlossen haben.

Eine Prüfung kann in begründeten Ausnahmefällen auch vorher, frühestens jedoch mit Beginn der Schulung, angemeldet werden. Allerdings erfolgt eine Bearbeitung und Terminvergabe erst dann, wenn die Schulungsbescheinigungen der zu prüfenden Personen vorliegen. Zusätzlich benötigen wir in diesem Fall noch einen Nachweis über den geplanten Schulungstermin (Anmeldebestätigung oder ähnliches) sowie den Namen der zugelassenen Ausbilder.

Die Formblätter für die Prüfungsanmeldungen erhalten Sie hier.

Wie wird die Prüfung angemeldet?

Es ist ein Antrag auf Prüfungsabnahme zu stellen. Dazu gehören das Antragsformular sowie die Teilnehmerliste mit den aktuellen persönlichen Daten der zu prüfenden Personen. Darüber hinaus ist für jede Person eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung und eine Kopie der Schulungsbescheinigung beizufügen.

Wird die Prüfung vor Abschluss der Schulung angemeldet, sind die Schulungsbescheinigungen unaufgefordert unverzüglich nach der Schulung nachzureichen.

Sofern ein oder mehrere Teilnehmer über weitere gültige Zertifizierungen verfügen, sind entsprechende Nachweise dafür mit dem Antrag einzureichen, um ggf. eine Prüfungserleichterung gewähren zu können.

Was ist bei der Prüfungsanmeldung zu beachten?

Die mit der Prüfungsanmeldung übersandte Teilnehmerliste ist bindend. Es können keine Personen gegen andere ausgetauscht werden. Abmeldungen sind möglich, allerdings können dann keine Nach-/Ersatzmeldungen berücksichtigt werden. Für diesen Personenkreis ist eine Neuanmeldung notwendig.

Wer kann die Prüfung anmelden?

Bei Luftsicherheitskontrollpersonen zur Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen gem. § 9 Abs. 1 LuftSiSchulV ist der Antragsteller das Luftfahrtunternehmen mit überlassenem Bereich.

Bei Luftsicherheitskontrollpersonen für Fracht und Post ist der Antragsteller der Reglementierte Beauftragte.

Bei Luftsicherheitskontrollpersonen für Bordvorräte und Flughafenlieferungen ist der Antragsteller das Luftfahrtunternehmen mit überlassenem Bereich, der reglementierte Lieferant und der bekannte Lieferant.

Bei Luftsicherheitskontrollpersonen für Fahrzeuge ist der Antragsteller das Luftfahrtunternehmen mit überlassenem Bereich.

Bei Luftsicherheitskontrollpersonen für Zugangskontrollkräften sowie Personal für Überwachung und Streifengänge ist der Antragsteller das Luftfahrtunternehmen mit überlassenem Bereich.

Kann ich mich selbst zur Prüfung anmelden?

Anträge auf Zertifizierung dürfen nur Beteiligte der sicheren Lieferkette stellen. Privatpersonen können selbst leider keinen Antrag stellen.

Wie werden die Prüfungstermine vergeben?

Nach Eingang und Vollständigkeit des Antrags. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zu unserer Entlastung zurückgesandt.

Was muss ich zur Prüfung mitbringen?

Vor Beginn der Prüfung muss sich jede Person ausweisen. Dazu werden ausschließlich ein gültiger Personalausweis, ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Aufenthaltstitel anerkannt. Zusätzlich muss die Schulungsbescheinigung im Original vorliegen.

Was ist bei der Anreiseplanung zu beachten?

Grundsätzlich finden die Prüfungen in den Räumen des Luftfahrt-Bundesamts in der Hermann-Blenk-Straße 21 in 38108 Braunschweig statt.

Anreise mit dem Auto:

Das Luftfahrt-Bundesamt liegt direkt an der Autobahn A 2. Sie fahren daher bei der Anreise mit dem Auto auf der A 2 Richtung Braunschweig und verlassen diese an der Abfahrt Braunschweig-Flughafen.

Parkplätze sind zwar auf der Hermann-Blenk-Straße vorhanden, jedoch in limitierter Anzahl. Ansonsten steht Ihnen ein Parkhaus in der Hermann-Blenk-Straße am Forschungsflughafen zur Verfügung.

Anreise mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV):

Über Fernverkehrsverbindungen ist der Braunschweiger Hauptbahnhof schnell zu erreichen. Vom Hauptbahnhof Braunschweig bringt Sie die Buslinie 436 "Hauptbahnhof - Flughafen" direkt und ohne Umsteigen bis zur Haltestelle "Luftfahrt-Bundesamt".

Wie läuft die Prüfung ab?

Grundsätzlich ist eine "Vollprüfung" mit allen theoretischen und praktischen Prüfungsteilen zu absolvieren.

Bei Vorliegen weiterer Zertifikate können verkürzte Prüfungen erfolgen.

Der theoretische und der erste praktische Prüfungsteil, die Bildauswertung, wird von den Teilnehmern gemeinsam absolviert. Der zweite praktische Prüfungsteil, die Kontrollabläufe am Röntgengerät, sind mündliche Einzelprüfungen und finden am Röntgengerät statt.

In dem Schreiben zur Terminvergabe ist der Prüfungsablauf für die angemeldeten Teilnehmer genauer aufgelistet. Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei dem Unternehmen, das Sie zur Prüfung angemeldet hat.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Für allgemeine Fragen zur Prüfung und Zertifizierung schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:
luftsicherheitspruefung@lba.de
Für Prüfungsanmeldungen nutzen Sie bitte ausschließlich:
pruefungsanmeldung-kontrollpersonen@lba.de

Woher bekomme ich eine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Das Luftfahrt-Bundesamt ist nicht für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Personen zuständig. Vielmehr ist dies die jeweilige Luftsicherheitsbehörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen, bei dem die Person arbeitet oder eingesetzt wird, seinen Sitz/Niederlassung hat. Bitte wenden Sie sich mit Fragen dazu an die zuständige Behörde des Bundeslandes.

Was passiert, wenn der Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden kann?

Bei Ausfall eines oder mehrerer Teilnehmer muss für jede Person ein neuer Antrag auf Prüfung gestellt werden. Nach- oder Ersatzmeldungen von Personen sind nicht möglich. Eine Abmeldung von Personen, die nicht zur Prüfung erscheinen, ist obligatorisch. Andernfalls können anteilige Gebühren fällig werden. Bitte melden Sie die Teilnehmer ab, sobald Sie wissen, dass die Prüfung nicht angetreten werden kann.

Wie bekomme ich meinen Zertifizierungsnachweis nach bestandener Prüfung?

Zertifizierungsnachweise werden in Zuständigkeit des LBA seit Mitte April 2019 nicht mehr ausgestellt. An deren Stelle erhält der Teilnehmer einen Bescheid. Das anmeldende Unternehmen bekommt eine Information über das Prüfungsergebnis.

Wann kann ich als Luftsicherheitskontrollperson eingesetzt werden?

Sobald Sie den Zertifizierungsnachweis im Original über die bestandene Prüfung besitzen. Eine elektronische Zustellung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Wird ein Prüfungsteil erstmalig nicht bestanden, kann dieser innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Schulung wiederholt werden. In der Regel ist dazu eine neue Prüfungsanmeldung notwendig, da aus organisatorischen Gründen keine Wiederholung innerhalb des angebotenen Prüfungszeitraums möglich ist. Davon ausgenommen ist lediglich der erste praktische Prüfungsteil. Dafür wird in der Regel eine Wiederholungsmöglichkeit angeboten, sofern dies so beantragt wurde. Danach muss ein Antrag auf erneute Prüfungsabnahme gestellt werden. Die Verfahren dazu unterscheiden sich nicht von denen anderer Prüfungsanmeldungen.

Wurde ein Prüfungsteil wiederholt nicht bestanden, ist eine erneute vollständige Schulung notwendig. Danach muss ein Antrag auf Prüfungsabnahme gestellt werden. Die Verfahren dazu unterscheiden sich nicht von denen anderer Prüfungsanmeldungen.

Über das Prüfungsergebnis erhält jede Person einen entsprechenden Bescheid an die Heimatadresse. Das anmeldende Unternehmen bekommt eine Information über das Prüfungsergebnis.  

Wie bekomme ich einen Termin zur Wiederholungsprüfung?

Es muss ein Antrag auf Prüfungsabnahme gestellt werden. Die Verfahren dazu unterscheiden sich nicht von denen anderer Prüfungsanmeldungen. Die Terminvergabe erfolgt nach Eingang, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der Termine.

Anstelle der Schulungsbescheinigung ist die Mitteilung über das Prüfungsergebnis dem Antrag beizufügen.

Wie hoch fallen die Gebühren aus?

Je nach Umständen und Zeitpunkt der Abmeldung ergibt sich eine Gebühr in Höhe des bereits angefallenen Aufwands.

Bei Nichtantritt ohne Abmeldung kann die Gebühr bis zu 100 Prozent der Prüfungsgebühr betragen.

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