Luftfahrt-Bundesamt

Schulungsvorgaben „Sicherheitskultur“ ab 31.12.2021 (1)

Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur "Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von "Elementen, die zum Aufbau einer robusten und be­lastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter an­derem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen", nachzuweisen.

Der Schulungsumfang für die neuen Schulungsinhalte beträgt für die Ziffern 11.2.3.1 bis 11.2.3.10, 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 eine Unterrichtseinheit, für die Ziffern 11.2.4 und 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 drei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Die vorgegebenen Schulungsinhalte, ergänzende Informationen sowie Regelungen zu Erstschulungen im Bereich „Sicherheitskultur“ sind auf unserer Internetseite Modulsystem veröffentlicht.

Die Festlegungen zu den verbindlich zu absolvierenden Fortbildungen „Sicherheitskultur“ entnehmen Sie bitte den Seiten Fortbildung und Fortbildung von Kontrollpersonen.

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