Luftfahrt-Bundesamt

Änderung der Identitätsprüfung durch Sicherheitsbeauftragte bei computergestützten Schulungen (1)

Die Überprüfung, ob die an der Schulung teilnehmende Person mit den Daten der angemeldeten und positiv zuverlässigkeitsüberprüften Person übereinstimmt, ist bei einer computergestützten Schulung bisher auf zwei Arten möglich:

a) Identitätsprüfung mittels kameragestütztem Verfahren durch die WBT-/CBT-Schulungsanbieter und Schulungsanbieterinnen:

Durch die Programmbetreibenden ist mittels eines technischen, kameragestützten Verfahrens (beispielsweise Facetime, Skype oder MS Teams) sicherzustellen, dass mindestens einmal alle acht Unterrichtseinheiten die Identität jedes Schulungsteilnehmers/jeder Schulungsteilnehmerin überprüft wird. Die Identitätsüberprüfung erfolgt anhand eines geeigneten Ausweisdokuments.

b) Identitätsprüfung vor Ort durch die Sicherheitsbeauftragten:

Der/die Sicherheitsbeauftragte des anmeldenden Unternehmens sucht pro Schulungstag in den Unternehmensräumlichkeiten Schulungsteilnehmende im Stichprobenverfahren zu einem nicht bekannten Zeitpunkt zur Überprüfung der Identität auf. Die Identitätsüberprüfung erfolgt anhand eines geeigneten Ausweisdokuments.

Ab dem 01.01.2023 ist das unter b) beschriebene Verfahren der Identitätsprüfung durch die Sicherheitsbeauftragten in den anmeldenden Unternehmen nur noch zulässig, wenn pro Schulungstag ausnahmslos jeder Schulungsteilnehmer/jede Schulungsteilnehmerin einer Identitätsprüfung unterzogen wird. Der Zeitpunkt der Überprüfung darf nicht angekündigt werden und erfolgt anhand eines geeigneten Ausweisdokumentes.

Zusätzlich ist ab sofort auch folgendes Vorgehen bei der Identitätsprüfung zulässig:

c) Identitätsprüfung mittels kameragestütztem Verfahren durch die Sicherheitsbeauftragten:

Der/die Sicherheitsbeauftragte des anmeldenden Unternehmens überprüft pro Schulungstag die Identität jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin mittels eines technischen, kameragestützten Verfahrens (beispielsweise Facetime, Skype oder MS Teams).

Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss. Die ausführende Person, hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel 5 Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.

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