Luftfahrt-Bundesamt

Zulassung von Bilderkennungsschulungen für Personen, die Röntgen- oder EDS-Ausrüstungen bedienen (1)

Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass jedes computergestützte Fortbildungsprogramm einer behördlichen Zulassung bedarf. Dies gilt auch für Bildererkennungsschulungen gemäß der Ziffer 11.4.1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, denen sich Personen, die Röntgen- oder EDS-Ausrüstungen bedienen, zu unterziehen haben.

Legen Sie bitte Ihre Anträge bis zum 31. Oktober 2019 für alle Bilderkennungsschulungsprogramme, die bereits Verwendung finden oder die in Zukunft eingesetzt werden sollen, zur Zulassung vor.

Sollten Bildererkennungsschulungen im Präsenzunterricht durchgeführt werden, bitten wir auch um Vorlage dieser Fortbildungsprogramme, soweit noch nicht geschehen.

Die Zulassungen werden zunächst kurzfristig erteilt. Sie erhalten eine Befristung, da das Luffahrt-Bundesamt die inhaltlichen Vorgaben für die Bilderkennungsschulungen festlegen wird.

Die Vorgaben werden sich u. a. auf die Mindestgröße der Bildbibliothek, Anzahl der gefährlichen Gegenstände und den Schwierigkeitsgrad beziehen.

Bilderkennungssprogramme, die keine behördliche Zulassung nachweisen können, dürfen ab dem 01. März 2020 nicht mehr eingesetzt werden.

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