Luftfahrt-Bundesamt

„Umschulung“ Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen zu Luftsicherheitskontrollkraft für Bordvorräte (1)

 Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen, die eine gültige Zertifizierung für diese Tätigkeit besitzen und zu Luftsicherheitskontrollkräften für die Kontrolle von Bordvorräten umqualifiziert werden sollen, haben eine entsprechende Zusatzschulung zu absolvieren. Zusätzlich erfolgt eine praktische behördliche Prüfung.

Aufgrund der umfangreichen bestehenden Vorausbildung beschränkt diese sich dabei auf die Kontrolle von Lieferungen an Bordvorräten, die gründlich auf verbotene und gefährliche Gegenstände zu überprüfen sind.

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