Luftfahrt-Bundesamt

Luftsicherheitsschulungen in Fremdsprachen (1)

Luftsicherheitsschulungen in Fremdsprachen

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Luftsicherheitsschulungen gemäß Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, die von Ausbildern im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes durchgeführt werden, ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache stattfinden dürfen.

Auch die Lernerfolgskontrollen sind in deutscher oder englischer Sprache durchzuführen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK