Luftfahrt-Bundesamt

Schulung von Sicherheitsbeauftragten die andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post durchführen (1)

Der nach Nr.11.2.5.des Anhangs der VO(EU) Nr.185/2010 geschulte Sicherheitsbeauftragte benötigt zur Durchführung von "Anderen Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post " zusätzlich eine Schulung nach Nr.11.2.3.9 des Anhangs der VO(EU) Nr.185/2010, die im Rahmen des ab 01.11.2013 geltenden neuen Modulsystems 7 UE umfaßt.

Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte nach 11.2.5 beinhaltet nicht die für die Durchführung von "Anderen Sicherheitskontrollen als Kontrollen bei Fracht und Post" notwendigen Lerninhalte, sondern ist inhaltsmäßig auf die Aufgaben und Tätigkeiten "...einer Person, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür trägt, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht" zugeschnitten. Dies entspricht auch den tatsächlichen Tätigkeiten eines Sicherheitsbeauftragten, der die Verantwortung für die im Unternehmen durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen trägt ohne selbst Sicherheitskontrollen durchzuführen.

(Teil-)Anerkennungen aus anderen Schulungen sind gemäß VO (EU) Nr.185/2010 deshalb nicht möglich und vorgesehen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK