Luftfahrt-Bundesamt

Frühere Schulungsprogramme auch förmlich aufgehoben (1)

Nach der im Jahr 2014 erfolgten Ablösung durch das Modulsystem wurden frühere Schulungsprogramme für Präsenzschulungen nun auch förmlich widerrufen.

Mit Allgemeinverfügung vom 30.07.2015 hob das Luftfahrt-Bundesamt am 19.09.2015 die vor dem 31. März 2014 durch das Luftfahrt-Bundesamt erteilten Genehmigungen der Schulungsprogramme (Präsenzschulungen) für Sicherheitspersonal und Luftsicherheitskontrollkräfte auf. Computer- und webbasierte Schulungsprogramme (CBT/WBT) sind hiervon nicht betroffen.

Diese Entscheidung wurde getroffen, da nach der Einführung des Modulsystems entsprechende luftsicherheitsrechtliche Präsenzschulungen ausschließlich auf dieser neuen Basis durchzuführen waren, die vormals genehmigten Schulungsprogramme aber noch förmlich Bestand hatten.

Nachweise über die Teilnahme an Präsenzschulungen (Schulungsbescheinigungen), die bis zum 31.03.2014 nach den o. a. Schulungsprogrammen durchgeführt wurden, sind weiterhin gültig. Schulungen ab dem 01.04.2014 durften hingegen ausschließlich als solche nach dem Modulsystem durchgeführt werden. Eine Ausnahme stellt die Schulung nach Kap. 11.2.3.9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 dar, die bereits ab dem 01.02.2014 nach dem Modulsystem durchzuführen war.

Die Allgemeinverfügung vom 30.07.2015 wurde am 18.09.2015 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Die Bekanntmachung kann unter unter dem folgenden Link eingesehen werden:
http://www.bundesanzeiger.de

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