Luftfahrt-Bundesamt

Änderung von Zulassungsnummern der WBT-/CBT-Programme (1)

Änderung von Zulassungsnummern der WBT-/CBT-Programme

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2017/815 haben sich Änderungen hinsichtlich des Umfangs einer Schulung nach den Ziffern 11.2.3.8, 11.2.3.9 und 11.2.3.10 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ergeben. Diese Personengruppen sind nunmehr – ebenso wie bereits die Personengruppen 11.2.3.6 und 11.2.3.7 - mit zusätzlichen Inhalten zu schulen, sollte die Schulung zur Erlangung einer Genehmigung für den unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen (Flughafenausweis) führen.

Da aus der Zulassungsnummer eines WBT-/CBT-Schulungsprogramms klar ersichtlich sein soll, ob mit oder ohne zusätzliche Inhalte zur Erlangung eines Flughafenausweises geschult wurde, haben wir eine Änderung der Zulassungsnummer vorgenommen.

Die Zulassungsnummern lauten ab sofort:

                                                               LBA/WBT/D-00001/11239oF/M3

Das „oF“ hinter der Personengruppe bedeutet, dass das Programm keine zusätzlichen Inhalte zur Erlangung eines Flughafenausweises enthält. Fehlt dieser Zusatz, sind auch die zusätzlichen Inhalte zur Erlangung eines Flughafenausweises vermittelt worden.

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