Luftfahrt-Bundesamt

Regelung für Lernzielkontrollen verlängert (1)

Die am 04.02.2014 veröffentlichten Regelungen zur Durchführung von Lernzielkontrollen gelten zunächst fort.

Lernzielkontrollen, deren Verwendung als Bestandteil eines genehmigten Schulungsprogrammes im Rahmen der Einführung des Modulsystems übergangsweise noch gestattet wurde, dürfen damit vorerst weiterhin verwendet werden.
Ausbildern bzw. Unternehmen, denen kein genehmigtes Schulungsprogramm zur Verfügung steht, wird bei Bedarf auf Antrag eine Lernzielkontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, dem Luftfahrt-Bundesamt eine selbst erstellte Lernzielkontrolle vor der ersten Verwendung zur Abstimmung vorzulegen.

Mit einer Änderung dieses Verfahrens ist voraussichtlich im Laufe des Sommers 2014 zu rechnen.

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