Luftfahrt-Bundesamt

Lernerfolgskontrollen für Schulungen nach Ziffer 11.2.3.6 - 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (1)

Die Muster-Lernerfolgskontrollen für die Schulung von Personen nach Ziffer 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.8, 11.2.3.9, 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wurden überarbeitet und können nunmehr unter Vorlage einer aktuellen Verpflichtungserklärung beim Referat S2 – Luftsicherheitsschulungen angefordert werden.

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