Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 (1)
Datum 13.07.2016
Am 23. Juni 2016 wurde eine Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (L 165/23). Einige der Berichtigungen haben auch Einfluss auf die Erstellung von WBT/CBT-Schulungsprogrammen.
Bitte beachten Sie hierzu:
Die Gültigkeit von genehmigten WBT/CBT-Schulungsprogrammen wird durch die Korrekturen in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und der damit verbundenen Änderungen der Wortlaute, z.B. in der Personengruppe gemäß Ziffer 11.2.3.9 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, nicht beeinflusst.
Sie brauchen uns daher keine Revisionen der Schulungsprogramme vorzulegen, sofern sich die Anpassungen ausschließlich auf die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 vom 23. Juni 2016 beziehen. Es ist ausreichend, diese Korrekturen im Rahmen der nächsten inhaltlichen Revision des Programms vorzunehmen und uns diese dann erst zur Zulassung zu übersenden.
Bei der Erstellung neuer WBT/CBT-Schulungsprogramme sind die Berichtigungen ab sofort zu berücksichtigen; gleiches gilt für die Durchführung von Präsenzschulungen.
Auch auf die Gültigkeit von bereits erteilten Ausbilderzulassungen hat die Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 keinen Einfluss. Es erfolgt somit keine Korrektur bereits bestehender Zulassungen. Im Rahmen der nächsten regulären Erneuerung/Erweiterung der Ausbilderzulassung erhalten die Ausbilder unaufgefordert eine angepasste Zulassungsurkunde.
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