Luftfahrt-Bundesamt

Reglementierte Lieferanten

Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug zu liefern.

Unternehmen, die in Deutschland Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern wollen, müssen über eine Zulassung als reglementierter Lieferant für Bordvorräte verfügen.

Der Status reglementierter Lieferant ist vom Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu beantragen, in dem der Betriebsstandort liegt.

Die zuständige Behörde für Betriebsstandorte in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt.

Die zugelassenen reglementierten Lieferanten sind in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgeführt

(https://ksda.ec.europa.eu/public/rss?memberState=Germany).

.

Aktuelle Hinweise zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 zur Cybersicherheit im Bereich der Luftsicherheit

Die bevorstehende Umsetzung der am 31.12.2021 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 stellt neue und komplexe Anforderungen sowohl an die betroffenen Unternehmen als auch an die zulassende Behörde. Es ist uns wichtig, die Umsetzung so zu gestalten, dass sie eine tatsächliche Verbesserung der Cybersicherheit und damit auch der Luftsicherheit bedeutet, aber dabei die nötige Flexibilität und Praxistauglichkeit erhalten bleibt. Derzeit definieren wir in Zusammenarbeit mit den rechtlichen Entscheidungsträgern BMI und BMDV, sowie in Abstimmung mit den Verbänden die konkreten Anforderungen. Aufgrund der schon erwähnten Komplexität wird dies noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald wir Ihnen mehr Informationen zur Umsetzung – auch im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen – geben können, werden wir Ihnen diese hier zur Verfügung stellen.

Ebenfalls werden wir den betroffenen Unternehmen ein Musterprogramm sowie eine Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen.

Zur Vorbereitung empfehlen wir aber schon jetzt mit einer Erfassung/Sichtung Ihrer Systeme und Daten sowie einer Bestandsaufnahme des derzeitigen Schutzes dieser zu beginnen.

Bitte beachten Sie auch die rechts unter den Informationen eingestellten Unterlagen.

 

Zusatzinformationen

Kontakt

Anträge und Anfragen
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S5
38144 Braunschweig

E-Mail: regl@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK