Reglementierte Lieferanten
Ein reglementierter Lieferant ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen, die es gestatten Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug zu liefern.
Unternehmen, die in Deutschland Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern wollen, müssen über eine Zulassung als reglementierter Lieferant für Bordvorräte verfügen.
Der Status reglementierter Lieferant ist vom Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu beantragen, in dem der Betriebsstandort liegt.
Die zuständige Behörde für Betriebsstandorte in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt.
Die zugelassenen reglementierten Lieferanten sind in der Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgeführt (https://webgate.ec.europa.eu/ksda/publicAccess.htm).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antrag auf Zulassung
Anlage 1 zum Antrag zum Antrag auf Zulassung
Verpflichtungerklärung des reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
Erklärung gegenüber dem Luftfahrt-Bundesamt (Verfahren zur Zulassung und Datenschutzerklärung)
Regelbeispiele für Sicherheitskontrollen (Reglementierter Lieferant)
Erklärung zum unveränderten Fortbestand einer Betriebsstätte
Verpflichtungserklärung bekannter Lieferant für Bordvorräte (deutsche Version)
declaration of commitents known supplier of in-flight supplies (englische Version)
Verpflichtungserklärung bekannter Lieferant für Flughafenlieferungen (deutsche Version)
Für aktuelle Fragen zum Thema "reglementierte Lieferanten" stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse regl@lba.de zur Verfügung.
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