Luftfahrt-Bundesamt

FAQ reglementierte Lieferanten

Was sind Bordvorräte?

Als Bordvorräte gelten alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden, ausgenommen:
Handgepäck, von anderen Personen als Fluggästen mitgeführte Gegenstände, Post und Material von Luftfahrtunternehmen.

Was ist ein bekannter Lieferant?

Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten ist ein Lieferant, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und -standards entsprechen, die es gestatten, Bordvorräte an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, nicht jedoch unmittelbar zu einem Luftfahrzeug, zu liefern. Die von bekannten Lieferanten angewandten Sicherheitsmaßnahmen sind in einem Sicherheitsprogramm zu beschreiben.

Ab wann gelten Lieferungen als Bordvorräte?

Lieferungen gelten als Bordvorräte, sobald erkennbar ist, dass sie dazu bestimmt sind, an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben zu werden.

Wann sind Bordvorräte zu kontrollieren?

Bordvorräte sind zu kontrollieren, bevor sie in einen Sicherheitsbereich verbracht werden, es sei denn, die erforderlichen Sicherheitskontrollen für die Bordvorräte wurden von einem Luftfahrtunternehmen, das damit sein eigenes Luftfahrzeug beliefert, durchgeführt und die Bordvorräte wurden anschließend bis zur Lieferung in das Luftfahrzeug vor unbefugten Eingriffen geschützt, oder die erforderlichen Sicherheitskontrollen für die Bordvorräte wurden von einem reglementierten Lieferanten oder bekannten Lieferanten durchgeführt.

Jede Lieferung von Bordvorräten von einem reglementierten Lieferanten oder einem bekannten Lieferanten, die Anzeichen einer Manipulation aufweist oder Anlass zu der Vermutung gibt, dass sie nicht vor unbefugten Eingriffen geschützt war, ist zu kontrollieren.

Wie sind Bordvorräte zu schützen?

Bordvorräte sind physisch so zu schützen, dass das Einbringen von verbotenen Gegenständen verhindert wird. Im sensiblen Sicherheitsbereich eines Flughafens gelten sie als vor unbefugtem Zugriff geschützt. Außerhalb dieses Bereiches sind sie zu bewachen und der Zugang auf Personen zu beschränken, die mit dem Schutz und der Verladung von Bordvorräten in Luftfahrzeuge betraut sind.

Wie lange ist die Verpflichtungserklärung des bekannten Lieferanten gültig?

Grundsätzlich sind die Validierungen alle 2 Jahre zu wiederholen. Alternativ können jedoch ab dem Zeitpunkt der Benennung bei der Anlieferung regelmäßige Überwachungen der Verfahren des bekannten Lieferanten, wie beispielsweise der Schulung der anliefernden Personen, erfolgen. Hat die zuständige Behörde oder das vom bekannten Lieferanten belieferte Unternehmen Zweifel, dass der bekannte Lieferant die vorgeschriebenen Luftsicherheitsstandards noch erfüllt, entzieht das betroffene Unternehmen unverzüglich den Status als bekannter Lieferant. Die zuständige Behörde hat ebenfalls die Möglichkeit, dem bekannten Lieferanten die Abwicklung von sicheren Bordvorräten zu untersagen. In diesem Fall hat der bekannte Lieferant alle Stellen, von denen er benannt wurde über die Untersagung zu unterrichten und dies der zuständigen Behörde nachzuweisen.

Wie werden Lieferanten zu bekannten Lieferanten benannt?

Lieferanten werden von den Unternehmen (Luftfahrtunternehmen oder reglementierten Lieferanten), die sie beliefern als bekannte Lieferanten benannt. Hierzu ist die gezeichnete Verpflichtungserklärung sowie das Sicherheitsprogramm bekannter Lieferant gegenüber dem Unternehmen, welches beliefert werden soll, abzugeben. Vor der Benennung wird der Lieferant validiert. Mit der Validierung werden die Inhalte des Sicherheitsprogramms geprüft sowie dessen mangelfreie Umsetzung im Rahmen einer vor-Ort-Besichtigung begutachtet. Die Validierung erfolgt durch eine im Namen des benennenden Unternehmens ernannten und entsprechend geschulten Person. Die Benennung als bekannter Lieferant gilt für alle Betriebsstandorte des benennenden Unternehmens.

Welche Kontrollmittel oder -verfahren sind anzuwenden?

Bei der Kontrolle von Bordvorräten muss das angewandte Mittel oder Verfahren der Art dieser Vorräte Rechnung tragen und hinreichend gewährleisten, dass verbotene Gegenstände in den Bordvorräten identifiziert und/oder aufgespürt werden.

Wie erfolgt die Zulassung zum reglementierten Lieferanten?

Für jeden Betriebsstandort eines Unternehmens ist ein Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt Referat S5 – Zulassung Luftsicherheitsprogramme und reglementierte Lieferanten – einzureichen. Neben dem Antrag sind einmal für das Unternehmen die gezeichnete Verpflichtungserklärung reglementierter Lieferant von Bordvorräten vorzulegen. Sie erhalten anschließend die Zugangsdaten zu einem besonders geschützten Downloadbereich, in dem sich ein Muster-Sicherheitsprogramm sowie die entsprechenden Ausfüllhinweise befinden. Das bearbeitete Sicherheitsprogramm ist dem Luftfahrt-Bundesamt zur Prüfung vorzulegen. Im Anschluss wird eine Abnahme des beantragten Betriebsstandortes durch das Luftfahrt-Bundesamt vorgenommen. Sofern der Betriebsstandort und das Sicherheitsprogramm die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird das Unternehmen für den beantragten Betriebsstandort als reglementierter Lieferant zugelassen und in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen. Die Zulassung zum reglementierten Lieferanten gilt nur für den Betriebsstandort. Für jeden weiteren Betriebsstandort eines Unternehmens sind ein neuer Antrag und eine weitere Zulassung erforderlich. Die Zulassung ist für längstens fünf Jahre gültig. Die Validierung reglementierter Lieferanten (Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen) wird in regelmäßigen Abständen - spätestens fünf Jahre nach der Zulassung - wiederholt. Hierzu wird auch der Betriebsstandort erneut überprüft.

Was ist ein Betriebsstandort?

Abgegrenztes Grundstück oder Teile eines solchen, auf dem ein Unternehmen seinen Wirtschaftbetrieb (z. B. Produktions-, Vertriebs-, Verwaltungsstätte) hat und auf dem es die Einhaltung der einschlägigen europäischen und nationalen luftsicherheitsrechtlichen Anforderungen gewährleistet. Auch unmittelbar aneinandergrenzende (vor-, hinter- oder nebeneinanderliegende) Grundstücke können als Betriebsstandort gewertet werden.Die zusammenhängenden Betriebsbereiche eines Flughafens sowie die Sicherheitsbereiche der Flughäfen gelten ebenfalls als ein Grundstück.

Ein Unternehmen kann mehrere, jeweils über eine eigene Zulassung verfügende, Betriebsstandorte im luftsicherheitsrechtlichen Sinne haben.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anträge und Anfragen
Luftfahrt-Bundesamt
Referat S5
38144 Braunschweig

E-Mail: regl@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK