Abteilung S - Luftsicherheit
Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen sowie entsprechende nationale und europäische Rechtsvorschriften erarbeitet worden. Die Abteilung Luftsicherheit des Luftfahrt-Bundesamtes ist in diesem Rahmen für die Überwachung der sicheren Lieferkette (unter anderem reglementierte Beauftragte, bekannte Versender) sowie für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Luftfahrtunternehmen verantwortlich.
Aufgaben
- Zulassung und Überprüfung von Luftsicherheitsprogrammen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
- Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen auf deutschen Flughäfen
- Benennung von Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die Europäische Union befördern, als ACC3
- Zulassung von Beteiligten an der sicheren Lieferkette (reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern, reglementierten Lieferanten für Bordvorräte)
- Aufsicht über die Beteiligten der sicheren Lieferkette
- Bewertung und Zulassung von computer- oder webbasierten Luftsicherheitsschulungsprogrammen
- Zulassung von AusbilderInnen für Luftsicherheitsschulungen sowie Überwachung der durchgeführten Luftsicherheitsschulungen
- Zulassung von EU-ValidierungsprüferInnen
- Abnahme der Prüfungen der Kontrollkräfte
- Zertifizierung, Zulassung und Überwachung von Luftsicherheitsausrüstung
- Zulassung von Sprengstoffspürhunde-Teams, sowie Änderung, Erweiterung und Überwachung dieser Zulassung
- Rechtsangelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten und strategisches Controlling der Abteilung S