Verträge Deutschlands mit anderen Staaten gemäß Art.83bis ICAO
Abkommen zwischen Deutschland und Italien gemäß Art. 83bis ICAO
Abkommen zwischen Deutschland und Östereich gemäß Art. 83bis ICAO
Abkommen zwischen Deutschland und Schweden gemäß Art. 83bis ICAO
Abkommen zwischen Deutschland und Spanien gemäß Art. 83bis ICAO
Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark gemäß Art. 83bis ICAO
Das LBA ist bemüht, auch mit anderen Staaten Verträge abzuschließen, um den Einsatz deutsch registrierter Luftfahrzeuge in anderen ausländischen Luftfahrtunternehmen bzw. den Einsatz ausländisch registrierter Luftfahrzeuge in deutschen Luftfahrtunternehmen zu erleichtern.
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