Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner
Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.
Der Gegenstand muss dabei "persönlich" getragen werden, beispielsweise in der Jacken- oder Hosentasche und darf nicht im Handgepäck deponiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.
|
aufgegebenes Gepäck |
Handgepäck |
am eigenen
Körper | |
Gasfeuerzeug
mit Butangas, inkl. Einwegfeuerzeuge |
|
|
max. ein Stück | Beispiel |
Benzinfeuerzeug
|
|
|
| Beispiel |
Jet-Flame Feuerzeug
beispielsweise Feuerzeug mit blauer Flamme, Zigarrenanzünder |
|
|
| Beispiel |
Feuerzeuggas (Butan) und Feuerzeugbenzin
zum Nachfüllen |
|
|
| Beispiel |
Feuerzeuge in Form einer Pistole oder anderer Waffen |
|
|
| Beispiel |
Bunsenbrenner, Flammbierer, Lötbrenner oder ähnlichem
|
|
|
| Beispiel |
Campingkocher und Brennstoffbehälter
gefüllt mit Butan, Propan, etc. |
|
|
| Beispiel |
Sicherheitsstreichhölzer
Wasserfeste Streichhölzer, welche sich nur an
der Reibfläche zünden lassen |
|
|
max. eine kleine Schachtel | Beispiel |
Überallzündhölzer
Streichhölzer, die sich an diversen Oberflächen zünden lassen |
|
|
| Beispiel |