Luftfahrt-Bundesamt

Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner

Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.

Der Gegenstand muss dabei "persönlich" getragen werden, beispielsweise in der Jacken- oder Hosentasche und darf nicht im Handgepäck deponiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.

Grafische Darstellung für aufgegebenes Gepäck (Quelle: Luftfahrt-Bundesamt)

aufgegebenes Gepäck

Grafische Darstellung für Handgepäck (Quelle: Luftfahrt-Bundesamt)

Handgepäck

Grafische Darstellung für "am eigenen Körper"

am eigenen
Körper
Gasfeuerzeug
mit Butangas, inkl. Einwegfeuerzeuge

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Erlaubt" mit einem grünen Häckchen

max. ein Stück
Beispiel
Benzinfeuerzeug

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Jet-Flame Feuerzeug
beispielsweise Feuerzeug mit blauer Flamme, Zigarrenanzünder

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Feuerzeuggas (Butan) und Feuerzeugbenzin
zum Nachfüllen

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Feuerzeuge in Form einer Pistole oder anderer Waffen

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Bunsenbrenner, Flammbierer, Lötbrenner oder ähnlichem

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Campingkocher und Brennstoffbehälter
gefüllt mit Butan, Propan, etc.

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel
Sicherheitsstreichhölzer
Wasserfeste Streichhölzer, welche sich nur an
der Reibfläche zünden lassen

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Erlaubt" mit einem grünen Häckchen

max. eine kleine Schachtel
Beispiel
Überallzündhölzer
Streichhölzer, die sich an diversen Oberflächen zünden lassen

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Grafische Darstellung für "Verboten" mit einem roten Kreuz

Beispiel

Internationale Bestimmungen für die Mitnahme von Gefahrgütern

ICAO-Bestimmungen Mitnahme Gefahrgüter

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