Luftfahrt-Bundesamt

Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien

Lithiumbatterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben. Für die Mitnahme im Passagiergepäck gibt es deshalb umfangreiche Vorschriften:

Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien

Lithiumbatterien und elektronische Geräte können aufgrund von Funkenschlag oder Kurzschluss gefährliche Auswirkungen haben. Jede Batterie muss einem Typ entsprechen, der die Anforderungen jeder Prüfung im UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt.

Des Weiteren sind für die Mitnahme im Passagiergepäck umfangreiche Vorschriften zu beachten, die den international gültigen Vorschriften der "ICAO Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air/ Doc 9284 /Tab. 8-1" entsprechen:

Elektronische Geräte, die Lithiumbatterien enthalten

Lithium-Batterien die in tragbaren elektronischen Geräten für den persönlichen Gebrauch enthalten sind sollten im Handgepäck transportiert werden. Werden diese aber im aufgegebenen Gepäck transportiert, sind folgende weitere Kriterien zu beachten:

  • Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet (kein Stand-by-Modus) sein
  • Maßnahmen müssen getroffen werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung der Geräte zu verhindern und sie vor Beschädigung zu schützen

In jedem Fall (ob aufgegebenes oder Handgepäck) ist aber zu beachten, dass jede Batterie dabei die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten darf:

  • Bei Lithium-Metall-Batterien, ein Lithiumgehalt von 2 Gramm
  • Bei Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von 100 Wh

Folgende Ausnahmen bestehen:

  • GPS-Tracker mit Lithium-Metall-Batterien dürfen einen Lithiumgehalt von 0,3 Gramm und bei Lithium-Ionen-Batterien eine Wattstundenzahl von 2,7 Wh nicht überschreiten. Die Geräte sind vor Beschädigung zu schützen.
  • Bei tragbaren medizinischen elektronischen Geräten, die Lithium-Metall Batterien enthalten, darf mit Genehmigung des Betreibers der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm
  • Bei Lithium-Ionen-Batterien darf mit Genehmigung des Betreibers jede Batterie 100 Wh übersteigen, jedoch höchstens 160 Wh haben

Lithiumersatzbatterien (einschließlich power banks)

Lose Lithiumersatzbatterien (power banks) sind im aufgegebenen Gepäck verboten und dürfen nur im Handgepäck mitgenommen werden. Alle Lithiumersatzbatterien müssen ebenfalls die folgenden Kriterien erfüllen. 

  • Bei Lithium-Metall-Batterien, ein maximaler Lithiumgehalt von 2 Gramm. Mit Genehmigung des Betreibers darf der Lithiumgehalt jeder Batterie mehr als 2 Gramm betragen, jedoch höchstens 8 Gramm.
  • Bei Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von 100 Wh. Bei diesem Typ von Batterien darf mit Genehmigung des Betreibers jede Batterie 100 Wh übersteigen, jedoch höchstens 160 Wh haben.

In beiden genannten Ausnahmefällen, bei denen eine Genehmigung des Betreibers notwendig ist beschränkt sich jedoch die Mitnahme von Ersatzbatterien auf maximal zwei Ersatzbatterien pro Person. 

Elektronische Geräte, die auslaufsichere Batterien enthalten

Tragbare elektronische Geräte, die auslaufsichere Batterien enthalten, dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Anforderungen der Sonderbestimmung A67 der ICAO TI erfüllen
  • Die Spannung jeder Batterie darf höchsten 12 Volt betragen
  • Die Energie darf 100 Wh nicht überschreiten
  • Das Gerät muss gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme geschützt sein oder jede Batterie muss abgeklemmt und die Pole isoliert sein

Die Geräte müssen vollständig ausgeschaltet (kein Stand-by-Modus) sein und vor Beschädigung geschützt werden.

Auslaufsichere Ersatzbatterien

  • Es dürfen höchstens zwei auslaufsichere Ersatzbatterien, die obige Kriterien erfüllen im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Jede Ersatzbatterie muss durch Isolierung der Batteriepole gegen Kurzschluss gesichert sein.

Für nähere Informationen und individuelle, restriktivere Anforderungen zu den obigen Kriterien sind in jedem Fall die jeweiligen Luftfahrtbetreiber zu kontaktieren.

Internationale Bestimmungen für die Mitnahme von Gefahrgütern

ICAO-Bestimmungen Mitnahme Gefahrgüter

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