Entnahme von Gefahrgut aus Passagiergepäck
Schäden durch nicht entnommenes Gefahrgut
Alle festgestellten Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften, werden dem Luftfahrt-Bundesamt sowohl von den Luftfahrtunternehmen, als auch von den Flughäfen und der Bundespolizei angezeigt.
Rechtsgrundlagen für die Kontrollen bzw. die behördlichen Zuständigkeiten bilden das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit ihren entsprechenden Durchführungsbestimmungen sowie die Rechtsakte der EU.
Eine Übersicht der nationalen Rechtsvorschriften finden Sie u.a. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.