Luftfahrt-Bundesamt

Entnahme von Gefahrgut aus Passagiergepäck


Rucksack mit entnommenen Gefahrgut liegt geöffnet auf dem Boden. Schäden durch nicht entnommenes Gefahrgut Schäden durch nicht entnommenes Gefahrgut

Alle festgestellten Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften, werden dem Luftfahrt-Bundesamt sowohl von den Luftfahrtunternehmen, als auch von den Flughäfen und der Bundespolizei angezeigt.

Rechtsgrundlagen für die Kontrollen bzw. die behördlichen Zuständigkeiten bilden das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit ihren entsprechenden Durchführungsbestimmungen sowie die Rechtsakte der EU.

Eine Übersicht der nationalen Rechtsvorschriften finden Sie u.a. auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

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