Luftfahrt-Bundesamt

Willkommen auf der Gefahrgutseite des LBA


Gefahrgutkennzeichen aus den aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften der ICAO T.I.

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tieren und anderen Sachen ausgehen können.

Jeder Mensch hat im täglichen Leben Umgang mit gefährlichen Gütern.

Die Liste gefährlicher Gegenstände die unter gewissen Voraussetzungen im Passagiergepäck erlaubt sind finden Sie hier.

Dabei sind die weiteren Einschränkungen der Luftfahrtunternehmen immer zu beachten.

Weitere Fachinformationen für das Sachgebiet Gefahrgut finden Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet B32
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

Fax: +49 531 2355-3398
E-Mail: gefahrgut@lba.de

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