Luftfahrt-Bundesamt

Fachinformationen aus dem Sachgebiet Gefahrgut


Gefahrgutkennzeichen aus den aktuell gültigen Gefahrgutvorschriften der ICAO T.I.

Meldung von Gefahrgutzwischenfällen

Gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften müssen Gefahrgutzwischenfälle innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Ein Muster des entsprechenden Meldeformulars finden Sie hier.
Zur Übermittlung verwenden Sie bitte unsere E-Mail-Adresse dgor@lba.de.

Übersendung von Anträgen

Anträge richten Sie bitte per Post bzw. Fax an das Sachgebiet Gefahrgut. Die Adresse und Faxnummer des Sachgebietes entnehmen Sie bitte der Kontaktinformation auf dieser Seite.

Download von Anträgen und Fachinformationen

Hier erhalten Sie weitere Fachinformationen und aktuelle Veröffentlichungen zum Thema Gefahrguttransport.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet B32
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

Fax: +49 531 2355-3398
E-Mail: gefahrgut@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
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