Fachinformationen aus dem Sachgebiet Gefahrgut
Meldung von Gefahrgutzwischenfällen
Gemäß den international gültigen Gefahrgutvorschriften müssen Gefahrgutzwischenfälle innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
Ein Muster des entsprechenden Meldeformulars finden Sie hier.
Zur Übermittlung verwenden Sie bitte unsere E-Mail-Adresse dgor@lba.de.
Übersendung von Anträgen
Anträge richten Sie bitte per Post bzw. Fax an das Sachgebiet Gefahrgut. Die Adresse und Faxnummer des Sachgebietes entnehmen Sie bitte der Kontaktinformation auf dieser Seite.
Download von Anträgen und Fachinformationen
Hier erhalten Sie weitere Fachinformationen und aktuelle Veröffentlichungen zum Thema Gefahrguttransport.
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