Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zu SPO

Gemäß Art. 10 (4) der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (Air OPS) wird der spezialisierte Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern seit dem 21.04.2017 durch die Teile ORO und SPO der AIR OPS geregelt.

Das 15. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt diesbezügliche Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Weiterhin gibt es im spezialisierten Flugbetrieb neue Schnittstellen zum Bereich Technik. Darüber hinaus ist es gemäß ARO.OPS.150 notwendig, dass die zuständige Behörde eine Liste der Aktivitäten veröffentlicht, welche in Deutschland als "gewerblicher spezialisierter Flugbetrieb mit hohem Risiko" einzustufen sind.

Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zum spezialisierte Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern:

Dokumente
FAQs
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