Luftfahrt-Bundesamt

Beantragung eines Eccairs2-Accounts durch Organisationen


Bitte beachten Sie unser Merkblatt zu ECCAIRS2 und dem Meldesystem für Organisationen, die sich im Antragsverfahren für die Erstgenehmigung befinden RS-B33-2024-01 .

Anfang April 2022 öffnet Deutschland das Meldeportal "aviationreporting.eu" (Eccairs2) für die zum Melden von Ereignissen verpflichteten Organisationen.

Als „Organisationen“ gelten hier Unternehmen der Luftfahrt, welche durch deutsche Behörden genehmigt wurden und beaufsichtigt werden, sowie nach Verordnung (EU) Nr. 376/2014 verpflichtet sind, Ereignisse gemäß der Verordnung zu melden.

Ab dem 15.02.2023 stellt das Meldeportal den einzig zulässigen Meldeweg da.

Grundsätze für die Beantragung der Registrierung eines Zugangs:

I. Organisationen ohne eigenes Meldesystem

  • Bitte senden Sie uns eine Mail mit den erforderlichen Daten für Ihren Organisations-Account. Am Einfachsten ist es, wenn Sie die erforderlichen Daten in die folgende Tabelle eintragen und diese per Mail an eccairs-support@lba.de senden:
  • Sie haben außerdem die Möglichkeit, den Zugang zu Eccairs2 über das Kontaktformular des Online-Portals (https://aviationreporting.eu/en/contact-us) zu beantragen: Sobald Sie beim Punkt „competent authority“ den  Eintrag „CAA Germany“ ausgewählt haben, können sie unter „kind of support“  den Punkt „request access“ auswählen und dort die benötigten Angaben machen.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass Anträge über das Kontaktformular des Portals eine längere Bearbeitungszeit haben, da wir in diesen Fällen zuerst die Legitimation des Antragstellers prüfen müssen.
  • Die erste von Ihnen gemeldete Mail-Adresse richten wir als Administrator für Ihren Organisations-Account ein. Dieser kann Accounts für weitere Mitarbeiter und auch für weitere Administratoren, z.B. für den Vertretungsfall, einrichten.
  • Absender der Mail muss ein Mitglied des Leitungspersonals sein (beispielsweise im Falle von Luftfahrtunternehmen eine der in Anlage 2 zum AOC genannten Personen). Dadurch, dass diese Personen dem LBA bereits bekannt sind, ersparen wir uns und Ihnen langwierigen Legitimierungsaufwand.
  • Bitte beachten Sie: Durch den Zugriff auf das Meldeportal wird ein Einblick in sensible Daten der Organisation gewährt. Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass
    • Sie den Zugriff nur Mitarbeiter*innen ihrer Organisation gewähren, die diesen auch wirklich benötigen,
    • sichergestellt ist, dass der jeweilige Account von Ihnen gelöscht wird, sobald die Inhaberin/der Inhaber das Unternehmen verlassen hat und
    • der Zugriff nur der Inhaberin/dem Inhaber einer Firmen-Mailadresse gewährt wird.
  • Die Anmeldung beim Meldeportal erfolgt durch eine Two-Factor-Authentication (2FA), d.h. zusätzlich zum Eingeben Ihres Passworts ist ein Code erforderlich, der Ihnen bei der Anmeldung an Ihre hinterlegte Firmen-Mailadresse gesandt wird.
  • Mit dem Beantragen Ihres Organisations-Accounts durch ein Mitglied des Leitungspersonals bestätigen Sie, dass Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben und sich an sie halten werden.
  • Nach der Beantragung erhalten Sie zeitnah eine Mail, in der Sie zur Aktivierung des Accounts aufgefordert werden sowie einen Leitfaden „Erste Schritte“.

II. Organisationen, die bisher ein Safety Management System (SMS) als Meldesystem nutzen:

Mit einem SMS-Modul erzeugte und mittels LBA-SFTP-Schnittstelle an das LBA gesandte e5x-Dateien können ab dem 01. Januar 2023 grundsätzlich nicht mehr verarbeitet werden. Der in der NfL2-437-18 sowie im Rundschreiben B33-2018-01 dargelegte Meldeweg „Datentransfer mittels SFTP-Schnittstelle“ verliert dann seine Gültigkeit.

Eccairs 2 bietet eine Schnittstelle (API), über die das SMS die Meldungen für registrierte Organisationen direkt an das Meldeportal übergeben kann. Die SMS-Anbieter wurden über diese Möglichkeit im April 2022 von der EASA („Workshop on M2M/API automation“) informiert und können seitdem eine Schnittstellen-Testumgebung (sandbox environment) nutzen, um ihr SMS an die API-Schnittstelle anzubinden. Betroffenen Organisationen wird empfohlen, sofern noch nicht erfolgt, sich bei ihrem SMS-Anbieter nach dem Sachstand der API-Anbindung an Eccairs 2 zu erkundigen. Details über die Anbindung des organisationseigenen SMS an die API-Schnittstelle sind in den Unterlagen zum vorgenannten EASA-Workshop enthalten. Organisationen, denen die Unterlagen nicht vorliegen, können diese per Mail an eccairs-support@lba.de beim LBA anfordern.

Sollte die Anbindung des SMS an die Schnittstelle zum 01. Januar 2023 nicht erfolgt sein, bietet ein Organisations-Account für Eccairs 2 die Möglichkeit, die vom SMS generierten e5x-Dateien durch die Organisation selbst manuell ins Meldeportal hochzuladen.

III. Sonstige Hinweise: 

ACHTUNG: Meldungen über das europäische Aviation Reporting Portal gelten in Deutschland nicht als Meldungen an die BFU- gemäß Verordnung (EU) Nr. 996/2010. Diese Meldungen haben parallel an die BFU- gemäß deren veröffentlichten Meldewegen zu erfolgen.

Im Fall von Rückfragen wenden Sie sich bitte gern an eccairs-support@lba.de.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt.

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