Luftfahrt-Bundesamt

Hinweise für Flüge durch Vulkanasche

Hier finden Sie alle notwendigen Hinweise zur Durchführung von Flügen durch Vulkanasche - einschließlich der für Deutschland verbindlichen Grenzwerte.

Das BMVI hat für Deutschland verbindliche Grenzwerte für Vulkanasche in der Luft festgelegt. Das Ministerium hat am 18. Januar 2021 eine entsprechende Bekanntmachung für mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume veröffentlicht.

Flüge durch Vulkanasche: Zusätzliche Instandhaltung

Das Luftfahrt-Bundesamt ordnet über eine Bekanntmachung die Durchführung von zusätzlichen Instandhaltungsmaßnahmen bei Flügen durch geringfügig mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume an.

Aufgrund einer Neuausgabe des EASA SIB zu diesem Thema (SIB No. 2010-17R7 vom 24.06.2015) hat das Luftfahrt-Bundesamt eine 6. Revision der Bekanntmachung für die Durchführung von zusätzlichen Instandhaltungsmaßnahmen bei Flügen durch geringfügig mit Vulkanasche kontaminierte Lufträume veröffentlicht. Diese Neuausgabe enthält gegenüber der Revision 5 das Hinzufügen der Rauchmelder unter 3.2.1 d) und die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage.

Die angeordneten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass potentielle kurz-, mittel- und langfristig entstehende Beeinträchtigungen der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen erkannt und rechtzeitig beseitigt werden können.

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