Luftfahrt-Bundesamt

Mitteilung für Flüge (Charter und Linie) mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease anstelle vom LBA genehmigter Luftfahrzeuge

Mitteilung für Flüge (Charter und Linie) anstelle der Luftfahrzeuge, die in der Genehmigung des LBA genannt sind, mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease

Sollen Flüge (Charter und Linie) anstelle der Luftfahrzeuge, die in der Genehmigung des LBA genannt sind, mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease durchgeführt werden, ist hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich.

Übersenden Sie uns die ausgefüllte Notification per Email. Diese und die Wetlease-Genehmigung Ihrer Luftfahrtbehörde müssen an Bord sein.

Bei Nichteinhaltung der Bedingungen zur Nutzung des Notification-Systems können Sie von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden und müssten dann fristgerechte Anträge auf Einflugerlaubnis stellen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK