Mitteilung für Flüge (Charter und Linie) mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease anstelle vom LBA genehmigter Luftfahrzeuge
Mitteilung für Flüge (Charter und Linie) anstelle der Luftfahrzeuge, die in der Genehmigung des LBA genannt sind, mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease
Sollen Flüge (Charter und Linie) anstelle der Luftfahrzeuge, die in der Genehmigung des LBA genannt sind, mit EU-registrierten Luftfahrzeugen im Wetlease durchgeführt werden, ist hierfür keine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Übersenden Sie uns die ausgefüllte Notification per Email. Diese und die Wetlease-Genehmigung Ihrer Luftfahrtbehörde müssen an Bord sein.
Bei Nichteinhaltung der Bedingungen zur Nutzung des Notification-Systems können Sie von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden und müssten dann fristgerechte Anträge auf Einflugerlaubnis stellen.
nach oben