Luftfahrt-Bundesamt

Gewerbliche Flüge zu anderen Zwecken von Unternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten oder mit Luftfahrzeugen, die im Nicht-EWR-Mitgliedstaat registriert sind

Unternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten oder die im Nicht-EWR-Mitgliedstaat registrierte Luftfahrzeuge in Deutschland betreiben wollen, haben für gewerbliche Flüge zu anderen Zwecken (z. B. Arbeitsluftfahrt, Fahrten mit Ballonen, Rundflüge) eine Einflugerlaubnis zu beantragen.

Der formlose Antrag muss mindestens acht Werktage vor Einflug in Deutschland gestellt sein und Angaben über Zweck, Datum sowie Start- und Landeorte der Flüge enthalten.

Ein Einflug darf nicht ohne ausdrückliche Einflugerlaubnis erfolgen.

Folgende Unterlagen sind in deutscher (oder englischer) Sprache einzureichen:

Sofern für die beabsichtigten Flüge sonstige Genehmigungen erforderlich sind (zum Beispiel Außenstarts und Außenlandungen, Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe, Abwerfen von Gegenständen), bitten wir, diese bei der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen.

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