Luftfahrt-Bundesamt

Nationale Erlaubnisse

Flugdienstberater sowie Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder

Nationale Erlaubnisse für Luftfahrtpersonal unterliegen im Gegensatz zu den EASA-FCL-Prüfungen den Vorgaben der deutschen Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV). Beim Luftfahrt-Bundesamt können Sie die theoretischen Prüfungen zum Erwerb der nationalen Erlaubnisse Flugdienstberater (FDB) sowie Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder (FTH) ablegen.

Informationen zu nationalen Erlaubnissen:

Informationen zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Prüfungsfächer der theoretischen Prüfungen zur Erlangung der nationalen Erlaubnisse Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder und Flugdienstberater sowie die Informationen zum Berufsbild Flugdienstberater und die Lernziele für Flugdienstberater finden Sie hier verlinkt.

Fachbearbeitungszeiten FTH und FDB

Anmelden zur theoretischen Prüfung für eine nationale Erlaubnis

Wenn Sie die Abnahme einer theoretischen Prüfung beantragen möchten, benötigen Sie die jeweilige Prüfungsempfehlung Ihrer Ausbildungseinrichtung, der nationalen Trainingsorganisation (NTO). Diese Formulare können Sie sowohl für die Online-Beantragung über das Bundesportal als auch per Post, E-Mail oder Fax nutzen. Bitte lassen Sie Ihre Prüfungsempfehlung vorab von Ihrer NTO vollständig ausfüllen. Die Formulare der Prüfungsempfehlung im PDF-Format stellen wir Ihnen mit den folgenden Links zur Verfügung:

Prüfungsempfehlung Flugdienstberater

Prüfungsempfehlung Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder

Informationen zur Online-Beantragung über das Bundesportal

Ab dem 01.09.2023 können Sie Anträge auf Abnahme theoretischer Prüfungen für Luftfahrtpersonal direkt online über das Bundesportal stellen. Weitere Informationen haben wir auf unserer Übersichtseite Antragstellung auf Abnahme der theoretischen Prüfung über das Bundesportal für Sie zusammengefasst. Eine detaillierte Anleitung, die Sie per Screenshots durch die Antragstellung im Bundesportal führt, finden Sie in unseren Fragen und Antworten (FAQ).

Theoretische Prüfungen für nationale Erlaubnisse schriftlich beantragen

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Antrag per Post, E-Mail oder Fax zu stellen. Bitte verwenden Sie hierfür die unten verlinkten Formulare und senden Sie diese vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit Ihrer Prüfungsempfehlung an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L2, Theoretische Prüfungen.

Flugdienstberater
Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 2
38144 Braunschweig

Telefon (Hotline): + 49 531 2355 4280
Fax: +49 531 2355 4299
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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