Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zu Prüfungen von Luftfahrtpersonal nach EASA -Regularien

Für alle, die eine theoretische Prüfung nach EASA-Regularien beim Luftfahrt-Bundesamt ablegen möchten, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Sie erfahren, wie Sie einen Antrag zur Abnahme der theoretischen Prüfungen für Luftfahrtpersonal stellen können und was Sie nachweisen müssen, damit Ihre bereits vorhandenen theoretischen Kenntnisse angerechnet werden. Wissenswertes zu den Lernzielen und die Fachbearbeitungszeiten der einzelnen Prüfungsfächer können Sie als PDF herunterladen. Falls Sie mehr über die Prüfungsfragen der EASA-FCL-Prüfungen wissen möchten, lesen Sie bitte die Informationen zur europäischen zentralen Fragendatenbank (ECQB).

Lernziele
Fachbearbeitungszeiten
Anrechnung theoretischer Kenntnisse

Wie beantrage ich die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal?

Für Ihren Antrag auf Abnahme einer theoretischen Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt benötigen Sie eine Prüfungsempfehlung Ihrer Ausbildungsorganisation. Bitte lassen Sie die Prüfungsempfehlung vor der Antragstellung von der Ausbildungsorganisation vollständig ausfüllen! Im Bundesportal laden Sie anschließend diese Prüfungsempfehlung digital als Anhang hoch. Auch wenn Sie Ihren Antrag per Post, E-Mail oder Fax stellen, schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular der Prüfungsempfehlung zusammen mit Ihrem Antragsformular zu.

Unsere Empfehlung: einen Online-Antrag über das Bundesportal stellen

Damit Sie Ihre Prüfungstermine und Ergebnisse in Zukunft schneller, sicher und ortsunabhängig erhalten, können Sie ab dem 01.09.2023 Ihre Anträge auf Abnahme theoretischer Prüfungen für Luftfahrtpersonal direkt über das Bundesportal stellen. Die Informationen über den genauen Ablauf für alle beim LBA gestellten Anträge über das Bundesportal haben wir auf unserer Übersichtseite Antragstellung auf Abnahme der theoretischen Prüfung über das Bundesportal für Sie zusammengefasst. Eine detaillierte Anleitung, die Sie per Screenshots durch die Antragstellung führt, finden Sie in unseren Fragen und Antworten (FAQ).

Zum Onlineformular im Bundesportal: Abnahme einer oder einer weiteren theoretischen Prüfung online beantragen.

Wo finde ich die Formulare, wenn ich meinen Antrag schriftlich stellen möchte?

Sie können weiterhin Ihren Prüfungsantrag für eine theoretische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt auch per Post, E-Mail oder Fax einreichen. Bitte verwenden Sie in diesem Fall die unten verlinkten Formulare und senden Sie diese unterschrieben und zusammen mit Ihrer Prüfungsempfehlung an das Luftfahrt-Bundesamt, Referat L2, Theoretische Prüfungen.

Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung ATPL / CPL / MPL
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung FI-Zeugnis
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung CB-IR
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung IR
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung BIR
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung (Bridgeprüfung)
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung (Bridgeprüfung) As
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung Drittstaaten ATPL
Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung Anerkennung FAA-IR
Antrag auf Anrechnung theoretischer Kenntnisse

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge:
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 2
38144 Braunschweig

Telefon (Hotline): + 49 531 2355 4280
Fax: +49 531 2355 4299
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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