Luftfahrt-Bundesamt

Modellprüfung zum Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 4

Die folgenden Informationen sollen Bewerbern für eine Prüfung der Stufe 4 eine Vorstellung von dem zu erwartenden Niveau dieser Sprachprüfung geben. Im Sinne der Transparenz und der Fairness soll Bewerbern somit eine Möglichkeit zur gezielten Vorbereitung gegeben werden. Lehreinrichtungen können sich bei der Entwicklung von Unterrichtsmaterialien und Lehrplänen ebenfalls an dieser Modellprüfung orientieren.

Nach den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) müssen passive und aktive Sprachkenntnisse abgeprüft werden. Dies erfolgt in einer mündlichen Prüfung mit Luftfahrtbezug (vgl. ICAO Holistic Descriptors). Die folgende Modellprüfung folgt dieser Forderung, indem sie Sprachkenntnisse bzw. Sprachfertigkeiten getrennt nach Hörverständnis und Sprechfertigkeiten abprüft.

Teil Hörverständnis

Im Teil Hörverständnis werden passiv-rezeptive Sprachfertigkeiten mittels Hörtexte im allgemeinen Luftfahrtkontext überprüft. Hierzu muss aus einer vorgegebenen Auswahl von Antworten jeweils diejenige ausgewählt werden, welche die gehörte Situation treffend beschreibt.

Ein Prüfungssatz solcher Hörtexte besteht stets aus Sprachproben von Sprechern mit unterschiedlichem sprachlichen Hintergrund. Es können also sowohl Sprachproben von Muttersprachlern verschiedener Varietäten des Englischen als auch Sprachproben von Sprechern, die Englisch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen und als Verkehrssprache im internationalen Luftfahrtkontext verwenden, enthalten sein.

Um diesen Prüfungsteil zu bestehen, müssen mindestens 75 % der jeweils vorgegebenen Mehrfachantworten richtig zugeordnet sein. Die Prüfungssätze der höheren Sprachstufen unterscheiden sich im sprachlichen Niveau, in der Länge der Hörtexte und dadurch, dass Texte nach nur einmaligem Hören verstanden sein müssen.

Je nach Art der Prüfung (Erst- oder Verlängerungsprüfung) und der geprüften Stufe umfasst dieser Prüfungsteil zwischen 15 und 40 Minuten.

Beispiel (Modellprüfung):

Teil Sprechfertigkeiten

Im Teil Sprechfertigkeiten werden aktiv-produktive Sprachfertigkeiten überprüft. Hierzu werden dem Bewerber Fragen gestellt, auf welche dieser möglichst umfassend antworten soll.

Ein Prüfungssatz besteht aus Haupt- und Zusatzfragen. Innerhalb der vorgegebenen Prüfungszeit (10 min bei Verlängerung Stufe 4) müssen alle Hauptfragen beantwortet werden. Zusatzfragen werden nach Ermessen des jeweiligen Prüfers gestellt um die jeweilige Zeitvorgabe einzuhalten und gegebenenfalls den Bewerber zum ausführlicheren Sprechen zu motivieren.

Im Falle der Verlängerungsprüfung geht den acht zu bewertenden Hauptfragen eine Frage zum persönlichen Hintergrund des Bewerbers voraus. Sie dient dazu, eventuelle Prüfungsängste abzubauen und es dem Bewerber zu ermöglichen, sich in der zu prüfenden Sprache einzufinden, wobei eine tatsächliche Bewertung noch nicht stattfindet. Die acht Hauptfragen, welche innerhalb der Prüfungszeit gestellt werden, lassen sich thematisch in folgende Teile untergliedern:

1. Bisherige Erfahrung des Bewerbers in der Luftfahrt (zwei Fragen).

2. Verständigung über eine routinemäßige oder nicht-routinemäßige Situation, welche durch ein Bild vorgegeben wird (drei Fragen). Dieser Teil läuft ohne Blickkontakt zwischen Bewerber und Prüfer ab.

3. Meinungsäußerung zu einem bestimmten Luftfahrtthema (drei Fragen).

Alle Fragen orientieren sich thematisch an Part I (Communicative Language Functions) und Part II (Events and Domains) des Appendix B (Aviation Language) im ICAO doc 9835 „Manual on the Implementation of ICAO Language Proficiency Requirements“. Die bildhaft dargestellte Situation und die Fragen zur Meinungsäußerung können an die jeweilige Lebensrealität einer bestimmten Gruppe von Luftfahrern angepasst werden (z.B. Hubschrauber-, Privat-, Verkehrspiloten). Mögliche Themengebiete können sein: Zoll-, Passkontrolle; Wetter; Briefing; Flugvorbereitung; Informationen vor, während und nach dem Flug; Kabinenansagen; Not- und Unfälle; alltägliche und routinemäßige Vorgänge auf dem Vorfeld bzw. der Start-/ Landebahn; Transport von Gütern, Medikamenten oder Tieren; Alkoholprobleme an Bord; Bordservice; Rettungs- und andere Arbeitsflüge etc.

Die Überprüfung höherer Stufen unterscheidet sich in der Anzahl der gestellten Fragen sowie im sprachlichen Niveau der Fragestellungen.

Je nach Art der Prüfung und der geprüften Stufe umfasst dieser Prüfungsteil zwischen 10 (Verlängerungsprüfung Stufe 4) und 20 Minuten.

Beispiel (Modellprüfung)

Fragebogen für Prüfer
Bildvorlage für Bewerber

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK