Signaturprüfung im Falle eines elektronischen Prüfungsprotokolls
Es wird darauf hingewiesen, dass die fortgeschrittene (oder qualifizierte) elektronische Signatur überprüfbar ist. Diese Überprüfung kann beispielsweise mittels einer Software erfolgen, die unter der Bezeichnung „Signatur Reader“ von verschiedenen Anbietern im Internet kostenlos zum Download bereitgestellt wird. Darüber hinaus gibt es im Internet auch andere Anbieter oder spezialisierte Landesbehörden, bei denen die Signatur online (d.h. ohne Installation einer Software) überprüft werden kann. Zur Überprüfung der Signatur muss die jeweilige PDF-Datei vorher auf dem Rechner gespeichert werden.
Sofern eine Signaturprüfung negativ ausfällt, kann die betroffene sprachprüfende Stelle entweder ein neues elektronisches Prüfungsprotokoll mit gültigen Signaturen nachreichen oder wie bisher das Prüfungsprotokoll mit eigenhändigen Unterschriften vorlegen.