Luftfahrt-Bundesamt

Prüfer-Auffrischungslehrgang

Gemäß FCL.1025 b) Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 wird eine Prüferberechtigung verlängert, wenn der Inhaber der Berechtigung innerhalb der 12 Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums an einem Prüfer-Auffrischungslehrgang teilgenommen hat.

Die Prüfer-Auffrischungslehrgänge für Prüfer im Zuständigkeitsbereich des LBAs werden durch das LBA als eintägige WEBEX-Lehrgänge (Webinar) oder Präsenzseminare in Braunschweig (i. d. R. 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr) durchgeführt.

Den folgenden Aufstellungen können Sie die aktuell vorgesehenen Termine für den Prüfer-Auffrischungslehrgang entnehmen.

Für die Anmeldung senden Sie bitte das entsprechende Formular an die E-Mail-Adresse Post-L3@lba.de.

Wir bemühen uns darum, Ihre Terminwünsche zu erfüllen. Sollte eine Teilnahme an dem gewünschten Datum nicht möglich sein, werden wir Ihnen alternative Termine vorschlagen.

Wichtiger Hinweis:

Mindestens bei jeder zweiten Verlängerung der Prüferberechtigung ist die vorherige Teilnahme an einem Prüfer-Auffrischungslehrgang als Präsenzlehrgang erforderlich.

Das bedeutet, dass Prüferinnen und Prüfer, die für die letzte Verlängerung an einem WEBEX-Lehrgang nach FCL.1025 teilgenommen oder den Lehrgang im Selbststudium absolviert haben, für die anstehende Verlängerung der Prüferberechtigung zwingend an einem Präsenzlehrgang nach FCL.1025 teilnehmen müssen.

Bitte beachten Sie dies bei der Nennung Ihrer Lehrgangstermine.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an dem Lehrgang ausschließlich nach vorangegangener Einladung durch das Referat L3 erfolgen kann.

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