Luftfahrt-Bundesamt

Prüfer

Zuständigkeit

Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Flugprüferinnen und Flugprüfern ist das Referat L 3 - Prüfer - zuständig. Dies umfasst sämtliche Tätigkeiten von der theoretischen und praktische Ausbildung bis hin zur Erteilung von Prüferberechtigungen. Ebenso fällt die Aufsicht über Prüferinnen und Prüfer in den Zuständigkeitsbereich des Referates.

Nähere Informationen zu den Aufgaben des Referates L 3 und Hinweise zur Kontaktaufnahme finden Sie im Bereich LBA/Außenstellen - Organigramm - Referat L 3.

Wichtige aktuelle Informationen

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