Luftfahrt-Bundesamt

Informationen für Prüfer-Anwärter, Prüfer und leitende Prüfer

Informationen für Prüfer-Anwärter Gültig ab
Leitfaden PrüferberechtigungLeitfaden zum Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung beim Luftfahrt-Bundesamt20.03.2024
Informationen für PrüferGültig ab
Information 01/24 des Referats L3

Dokumentation von teilweise oder nicht bestandenen Prüfungen und Übermittlung des Berichts des Prüfers

17.01.2024
Information 02/23 des Referats L3Verfahren zur allgemeinen Bestimmung von Prüfern zur Durchführung von praktischen Prüfungen CPL und IR (mittels sogenannter Prüfer-Pools)14.11.2023
Information 05/22 des Referats L3Durchführung von Kompetenzbeurteilungen bei FI Lehrberechtigten mit ME - Berechtigung08.12.2022
Information 04/22 des Referats L3Verfahren zur Ermächtigung von leitenden Prüfern in der Zuständigkeit des LBA24.08.2022
Information 03/22 des Referats L3Verfahren zur Bestimmung von Prüfern für die Durchführung einer praktischen Prüfung für den Erwerb einer Lizenz und / oder einer Instrumentenflugberechtigung (IR)18.04.2023
Information 02/22 des Referats L3

Nutzung von Flugsimulationsübungsgeräten (FSTD) für praktische Prüfungen und Überprüfungen nach Teil-FCL

- dazugehörige Anträge auf Zustimmung zu Risikominimierungsmaßnahmen bei der Durchführung von Prüfungen im Luftfahrzeug
- FAQ zur Information 02/22

10.11.2023
Information 01/22 des Referats L3Anforderungen an Prüfer zur Durchführung von Kompetenzbeurteilungen
für „Lehrberechtigte im Ausbildungslehrgang zum UPRT-Lehrberechtigten“
13.01.2022
Leitfaden PrüferberechtigungLeitfaden zum Erwerb, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung beim Luftfahrt-Bundesamt20.03.2024
Aufsicht über Prüfer

Information 03/21 des Referats L3

Aufsicht über Prüfer

19.08.2021
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 11.08.2023Besondere Erlaubnis zur Ausübung der Rechte aus der jeweiligen Muster- oder Klassenberechtigung nach bestandener Prüfung für 8 Wochen
- Formular Temporary Permission to Exercise Privileges (Referat L4)
17.08.2023
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes vom 14.05.2021 (Referat L4)Besondere Ermächtigung zur handschriftlichen Eintragung von Erneuerungen in Pilotenlizenzen14.05.2021
Umgang mit Berichten des Prüfers

Wir bitten beim Umgang mit den Berichten des Prüfers folgendes zu beachten:

  1. Das abgezeichnete Original erhält der Bewerber (w/m/d).
  2. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben beim Prüfer.
  3. Prüfer, deren Prüferberechtigung vom LBA ausgestellt wurde, übersenden den gesamten Bericht (per Post,Fax oder E-Mail) an das LBA, Referat L 3.

    Wichtiger Hinweis:
    Bei Übersendung per E-Mail ist der Bericht als PDF mit dem Dateinamen:
    „Datum der Prüfung_Prüfername-Prüfernummer_Name des Bewerbers (w/m/d)“
    (Beispiel: 2020-03-15_Mustermann-DE0815_Müller)
    unter dem Betreff „Prüfername, Prüfernummer – Name des Bewerbers (w/m/d)" an die E-Mail-Adresse prueferaufsicht@lba.de zu senden.

    Bitte beachten Sie beim Einreichen der Berichte des Prüfers, dass die Datei der E-Mail als Anhang beigefügt sein muss. Per Cloud oder durch sonstige Links zur Verfügung gestellte Dokumente gelten nicht als vorgelegt im Sinne von FCL.1030 b) (3).

  4. Bei Prüfungsereignissen mit Lizenzinhabern im Zuständigkeitsbereich des LBA sind zusätzlich die Vorgaben des Referats L 4 zu beachten.
10.07.2020
Durchführung von PBN-Anflügen mit nicht dafür zugelassenen Anflugverfahren

Information 02/19 des Referats L1

Durchführung von PBN-Anflügen mit nicht dafür zugelassenen Anflugverfahren

17.09.2019
Informationen für leitende PrüferGültig ab
Hinweise zum Bericht des leitenden Prüfers

Information 02/21 des Referats L 3 – Prüfer


Hinweise für leitende Prüfer (SEN) zum Bericht des leitenden Prüfers

10.06.2021

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L 3
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-4395
E-Mail:prueferangelegenheiten @LBA.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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