Lizenzierung von Luftfahrtpersonal
Aktuelles:
Neue Formulare L 1/L 4
Aufgrund der neuen Anforderungen in Bezug auf den Erwerb der PBN-Rechte hat das Referat L 1 die zur Lizenzierung erforderlichen Formulare für Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen überarbeitet.
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Nachdem sich bei Vorfeldinspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten herausgestellt hat, dass Piloten Luftfahrzeuge betreiben, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als in dem Mitgliedstaat, in dem ihre Pilotenlizenzen erteilt wurden, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Anhang I des Abkommens von Chicago dahingehend geändert, die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen durch Vereinbarungen mit den regionalen Organisationen für die Sicherheitsaufsicht zu erleichtern.
Allgemeines
- Hinweise zu Anträgen und Nachweisen
- Wechsel der Zuständigkeit (Transfer in)
- Prüferbeauftragung für die Abnahme von praktischen Prüfungen ATPL sowie CB-IR und EIR
- Nachweis und Bestätigung der fliegerischen Voraussetzungen
- Erwerb von PBN-Rechten für Inhaber von Instrumentenflugberechtigungen (NfL 2-376-17)
Bei Fragen, die sich auf den eigenen Antrag beziehen, bitten wir eine E-Mail mit Angabe des Geschäftszeichens (sofern dieses schon bekannt ist) an LizenzenL4@lba.de zu senden.
Allgemeine Lizenzierungsanfragen bitten wir weiterhin an aircrew@lba.de zu richten.
Formulare
- Allgemeine Formulare zur Lizenzierung sowie zu Besatzungsausweisen
- Formulare zur Lizenzierung von Flugzeugführern
- Formulare zur Lizenzierung von Hubschrauberführern
Formulare zur Lizenzierung von Luftschiffführern
Anträge und Anfragen
Wir bitten Anträge nur vollständig, insbesondere mit allen notwendigen Nachweisen einzureichen. Die notwendigen Unterlagen sind dem jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Anträge nicht bearbeiten können.
Die Info-Hotline des Referates Lizenzierung gibt KEINE Auskünfte zu Fragen, die nicht den Bereich der Lizenzierung betreffen.
Zum Beispiel:
- allen Angelegenheiten der Prüfer und der Abnahme von Prüfungen
- Fragen bezüglich der Flugmedizin
- Ausbildungserleichterungen
- Ausbildungseinrichtungen
- Fragen zum Flugbetrieb
- sowie zu Fragen Dritte betreffend und zu offenen Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren
Dafür ist die Info-Hotline da
Die Info-Hotline des Referates L 4 – Lizenzierung beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, die bei der Beantragung von Lizenzen bzw. Berechtigungen entstehen können, zum Beispiel:
- Wie kann ich meine Lizenz nach Deutschland transferieren?
- Wo finde ich Anträge zur Lizenzierung?
- Sind meine Unterlagen eingegangen?