Aktuelle Nachrichten
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 (ABl. EU L 268/23 ff.)
Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1747 am 11.11.2019 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 geändert. Wir werden unsere Antragsformulare sukzessive an die Änderungen anpassen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es in der Zwischenzeit ggf. zu Nachforderungen kommen kann, falls die seit diesem Zeitpunkt erforderlichen Nachweise noch nicht durch unsere Formulare berücksichtigt werden. mehr...
Neue Formulare L1/L4
Aufgrund der neuen Anforderungen in Bezug auf den Erwerb der PBN-Rechte hat das Referat L1 die zur Lizenzierung erforderlichen Formulare für Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen überarbeitet.
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
Nachdem sich bei Vorfeldinspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten herausgestellt hat, dass Piloten Luftfahrzeuge betreiben, die in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sind als in dem Mitgliedstaat, in dem ihre Pilotenlizenzen erteilt wurden, hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Anhang I des Abkommens von Chicago dahingehend geändert, die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen durch Vereinbarungen mit den regionalen Organisationen für die Sicherheitsaufsicht zu erleichtern.
Allgemeines
Hinweise zu Anträgen und Nachweisen
Wechsel der Zuständigkeit (Transfer in)
Prüferbeauftragung für die Abnahme von praktischen Prüfungen ATPL sowie CB-IR und EIR
Nachweis und Bestätigung der fliegerischen Voraussetzungen
PBN-Rechte für Inhaber von Instrumentenflugberechtigungen (NfL 2-376-17)
Bei Fragen, die sich auf den eigenen Antrag beziehen, bitten wir eine E-Mail mit Angabe des Geschäftszeichens (sofern dieses schon bekannt ist) an LizenzenL4@lba.de zu senden.
Allgemeine Lizenzierungsanfragen bitten wir weiterhin an aircrew@lba.de zu richten.
Formulare
Anträge und Anfragen
Wir bitten Anträge nur vollständig, insbesondere mit allen notwendigen Nachweisen einzureichen. Die notwendigen Unterlagen sind dem jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen. Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Anträge nicht bearbeiten können.
Die Info-Hotline des Referates Lizenzierung gibt KEINE Auskünfte zu Fragen, die nicht den Bereich der Lizenzierung betreffen, wie zum Beispiel
- allen Angelegenheiten der Prüfer und der Abnahme von Prüfungen
- Fragen bezüglich der Flugmedizin
- Ausbildungserleichterungen
- Ausbildungseinrichtungen
- Fragen zum Flugbetrieb sowie
- zu Fragen Dritte betreffend und zu offenen Widerspruchs- und/ oder Klageverfahren
Aufgaben der Info-Hotline
Die Info-Hotline des Referates L4 – Lizenzierung beantwortet Ihnen allgemeine Fragen zur Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, die bei der Beantragung von Lizenzen bzw. Berechtigungen entstehen können, zum Beispiel:
- Wie kann ich meine Lizenz nach Deutschland transferieren?
- Wo finde ich Anträge zur Lizenzierung?
- Sind meine Unterlagen eingegangen?
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